Mit Einrichtung der Engstellensignalisierung auf der Possehlbrücke am 24.April 2017, ist die Nutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr untersagt. Eine Einrichtung der für diese Regelung gültigen Beschilderung ist nunmehr erfolgt.
Der Grund liegt darin, dass für die Signalprogrammberechnung der Engstellensignalisierung der Radverkehr aufgrund der langen Räumwege und der dadurch entstehenden noch längeren Räumzeiten nicht berücksichtigt werden konnte. Würde das erfolgen, so müssten die ohnehin geringen Grünzeiten jeweils noch um weitere acht Sekunden reduziert werden.
In den ersten Tagen des Betriebs konnte eine Nutzung der Fahrbahn vieler Radfahrer in beide Richtungen festgestellt werden. Die Folge sind lange Lücken zwischen den Fahrzeugen die durch die Radfahrer entstehen und dadurch eine Minderung der Leistungsfähigkeit der Signalanlage herbeiführen.
Mit Einrichtung der geänderten Verkehrsführung war die Radwegbenutzungspflicht in Fahrtrichtung Lachswehrallee für den dortigen Zweirichtungsradweg wieder eingerichtet worden. Bis dahin galt eine alternative Nutzungsmöglichkeit entweder des Radweges oder der Fahrbahn. In Fahrtrichtung Berliner Platz gilt nach wie vor die Radwegbenutzungspflicht bis zum Beginn der Baustelle.
Fahrradnutzer werden gebeten, im Bereich der Brücke das Rad zu schieben, da dieser Abschnitt in beide Richtungen als reiner Gehweg beschildert ist. Auch hier war in den vergangen Tagen immer wieder festgestellt worden, dass sich einige Radfahrer nicht daran halten.
Der Fachbereich Planen und Bauen und der Bereich Stadtgrün und Verkehr bitten um Beachtung dieser Regelungen.