Die festgestellten Befunde sorgen, unabhängig von den aktuellen restriktionsgebieten dafür, dass die Allgemeinverfügung vom 9. November 2016 weiterhin Bestand hat.
Einzusehen ist diese unter http://www.bekanntmachungen.luebeck.de/index.php?type=content&action=view&id=9148
Eine eingeschränkte Aufhebung der Aufstallungspflicht (einige Bereiche werden weiterhin Risikozonen bleiben)kann frühestens ab Anfang Mai 2017 – per Allgemeinverfügung- veranlasst werden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine weiteren Nachweise von Geflügelpestvirus in tot aufgefundenen Wildvögeln mehr zu verzeichnen sind.