Veröffentlicht am 16.03.2017

Neue Fälle von Geflügelpest in der Hansestadt Lübeck

Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen sind im gesamten Stadtgebiet einzuhalten

Angesichts erneuter Nachweise des ansteckenden Geflügelpestvirus H5N8 müssen die Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen derzeit auf das gesamte Lübecker Stadtgebiet ausgeweitet werden.

Erneut sind in Travemünde (letzte Feststellung 15. März 2017) und nun auch im Kreis Stormarn (Heilshoop und Zarpen) Möwen und Schwäne gefunden worden, die mit dem hochansteckenden Vogelgrippevirus H5N8 infiziert waren. Daher haben die Restriktionsgebiete inzwischen Lübeck in ganzer Ausdehnung erfasst.

Hunde und Katzen dürfen zurzeit im gesamten Gebiet der Hansestadt Lübeck nicht frei herumlaufen. Die Stallpflicht für Geflügel und die Durchführung von Biosicherheitsmaßnahmen müssen weiterhin streng beachtet werden, um einen Viruseintrag in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Bis auf weiteres werden tote Wildvögel beprobt.

Es wird darum gebeten, tot aufgefundene Wildvögel (Wasservögel, Greifvögel, Möwen), der Einsatzleitstelle der Feuerwehr der Hansestadt Lübeck unter: (0451) 122-3800 zu melden.

Weitere Informationen unter:

http://www.unv.luebeck.de/leistungen/index.html?lid=5415&bereich=0

sowie

http://bekanntmachungen.luebeck.de/index.php?type=content&action=view&id=9537

+++