Eigene Feststellungen sowie die der Polizei bzw. des Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck, lassen leider den Schluss zu, dass die „Steuermoral“ in Bezug auf die Hundesteuer nachgelassen hat. Durch die Ankündigung der Aktion wird säumigen Hundehaltern noch Gelegenheit gegeben, ihre Anmeldung kurzfristig nachzuholen. Halter nicht angemeldeter Hunde, die anlässlich einer Kontrolle festgestellt werden, müssen neben einer rückwirkenden Steuerfestsetzung mit einem Bußgeld wegen begangener Ordnungswidrigkeit rechnen.
Die Hundesteuer beträgt in Lübeck 144 Euro pro Jahr. Aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Schleswig-Holsteins wurde aktuell die Hundesteuersatzung angepasst: Demnach werden „gefährliche Hunde“ nicht mehr von der Rasse abhängig gemacht, sondern die Gefährlichkeit und damit Einstufung in den deutlich höheren Steuersatz muss von der Ordnungsbehörde festgestellt werden.
Die Hundesteuersatzung und das Anmeldeformular ist unter der Seite www.luebeck.de im Internet zu finden. Zudem stehen die Mitarbeiterinnen des Teams Hundesteuer unter den Telefonnummern (0451) 122- 2203, -2225 oder -2226 zu den üblichen Servicezeiten zur Verfügung.+++