Veröffentlicht am 24.02.2017

Lübeck startet Aktion gegen nicht angemeldete Hunde

Kontrollen ab Mitte März 2017 im gesamten Stadtgebiet – Anmeldung noch möglich

Die Abteilung Steuern wird zusammen mit dem Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck ab Mitte März 2017 wieder eine Aktion zur Erfassung nicht zur Hundesteuer angemeldeter Hunde starten. Eine solche Aktion war 2012 sehr erfolgreich und soll nun wiederholt werden. Dazu werden mehrere städtische Mitarbeiter im gesamten Stadtgebiet Hundehalter befragen. Die Mitarbeiter können sich durch Dienstausweise legitimieren. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Steuermarke am Hund zu tragen bzw. mitzuführen ist.

Eigene Feststellungen sowie die der Polizei bzw. des Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck, lassen leider den Schluss zu, dass die „Steuermoral“ in Bezug auf die Hundesteuer nachgelassen hat. Durch die Ankündigung der Aktion wird säumigen Hundehaltern noch Gelegenheit gegeben, ihre Anmeldung kurzfristig nachzuholen. Halter nicht angemeldeter Hunde, die anlässlich einer Kontrolle festgestellt werden, müssen neben einer rückwirkenden Steuerfestsetzung mit einem Bußgeld wegen begangener Ordnungswidrigkeit rechnen.

Die Hundesteuer beträgt in Lübeck 144 Euro pro Jahr. Aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Schleswig-Holsteins wurde aktuell die Hundesteuersatzung angepasst: Demnach werden „gefährliche Hunde“ nicht mehr von der Rasse abhängig gemacht, sondern die Gefährlichkeit und damit Einstufung in den deutlich höheren Steuersatz muss von der Ordnungsbehörde festgestellt werden.

Die Hundesteuersatzung und das Anmeldeformular ist unter der Seite www.luebeck.de im Internet zu finden. Zudem stehen die Mitarbeiterinnen des Teams Hundesteuer unter den Telefonnummern (0451) 122- 2203, -2225 oder -2226 zu den üblichen Servicezeiten zur Verfügung.+++