Die Finanzierung der geplanten Umbaumaßnahme „An der Untertrave“ erfolgt zum größten Teil über Fördermittel: So sollen Mittel aus der Städtebauförderung, dem Landesprogramm Wirtschaft - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (LPW-EFRE) und dem Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus 2015 rund drei Viertel der notwendigen Gesamtinvestitionen abdecken. Vor diesem Hintergrund hat die Hansestadt Lübeck das zuständige Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein gebeten zu prüfen, ob aufgrund der wesentlichen gestalterischen Änderungen bei Erhalt der Linden die Fördertatbestände einer nachhaltigen Umgestaltung noch gegeben sind. Erst wenn dieses Prüfergebnis vorliegt, kann die Bauverwaltung die gewünschte Auskunft zu den erwartenden Kosten an das Aktionsbündnis erteilen.
Hintergrund: Das Aktionsbündnis „Lübecks Linden leben lassen“ strebt ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Linden an der Untertrave an. Hierzu ist die Stadt aufgefordert, zeitnah die monetären Auswirkungen zu ermitteln.+++