Aufgrund des dichten Baumbestandes und des teilweise beengten Platzverhältnisses zu den Bahngleisen wurde als Bauverfahren das Horizontalbohrspülverfahren gewählt. Dieses minimiert eine Beschädigung der Baumwurzeln und erfordert lediglich an den zukünftigen Leuchtstandorten den Aufbruch des vorhandenen Geh- und Radweges beziehungsweise der Böschungsflächen zum Bahngelände. Gleichzeitig wird durch das Bohrverfahren die die Nutzung des Geh- und Radweges minimal eingeschränkt. Durch den Einsatz eines Begleitfahrzeuges auf der Fahrbahn kommt es zeitweise zu Verkehrsbebehinderungen.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr der Hansestadt Lübeck bittet bei allen betroffenen Verkehrsteilnehmern für die Einschränkungen um Verständnis.+++