Die Schutzstreifen erhalten eine Breite von jeweils 1,50 Meter, für den Kfz-Verkehr verbleibt ein fahrbarer Bereich von 6 Metern Breite. Im Bereich der Bushaltestellen sind die Schutzstreifen unterbrochen.
Die für die Radfahrer abmarkierten Bereiche dürfen vom Kfz-Verkehr nur bei Bedarf überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Kfz-Führer müssen beim Überholen von Radfahrenden, auch bei Schutzstreifen, einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. Außerdem stellt das Parken auf Schutzstreifen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Es wird keine Sperrung geben. Allerdings könnten leichte Beeinträchtigungen an den Stellen auftreten, an denen gerade die Markierung aufgebracht wird. Hier wird dann mit Leitkegeln das Befahren der frischen Markierung verhindert. Die Arbeiten dauern etwa zwei bis drei Stunden. +++