Wie der Bereich Stadtgrün und Verkehr mitteilt, handelt es sich bei diesen Bauarbeiten um die Beseitigung von Mängeln. Sie wurden von der Brückenbau-ARGE innerhalb des Gewährleistungszeitraumes nicht durchgeführt. Im Rahmen des damals abgeschlossenen Vergleichs, der den jahrelangen Gerichtsprozess beendete, wurden Abzüge von der Schlussrechnungsforderung der Brückenbau-ARGE vorgenommen. Dieses Geld nutzt die Hansestadt Lübeck dazu, um Mängel beseitigen zu lassen.
Um den Straßenverkehr möglichst wenig zu behindern, wird die Baumaßnahme in zwei Bauphasen unterteilt. Die Brücke wird für den Straßenverkehr jeweils halbseitig gesperrt, so dass dem Straßenverkehr in beiden Fahrtrichtungen je ein 3,25 Meter breiter Fahrstreifen zur Verfügung steht. Fußgänger- und Radverkehr ist jeweils nur auf dem dem Baufeld gegenüberliegenden Geh- bzw. Radweg möglich. Der Geh- /Radweg auf dem die Sanierungsarbeiten stattfinden, wird jeweils voll gesperrt.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen. +++