Die erneute Auslegung ist erforderlich, da der B-Plan in einigen Punkten geändert wurde. So sind die Ergebnisse der kumulativen Prüfung der Auswirkungen durch zukünftige Gäste der Ferienwohnungen auf die Schutzziele des Flora-Fauna-Habitat Gebietes „Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave“ in den Umweltbericht zum B-Plan eingeflossen. Des Weiteren sind die maximal möglichen Gebäudehöhen der sogenannten Sonderbauten unmittelbar am Wasser um 3,50 Meter reduziert worden. Sämtliche Änderungen sind sowohl im aushängenden Plan als auch in der Begründung kenntlich gemacht.
Die Planunterlagen einschließlich Begründung mit Umweltbericht, Textlichen Festsetzungen sowie die vorhandenen Gutachten werden vom 17. Juni bis einschließlich 17. Juli 2015 im Foyer der Bauverwaltung, Mühlendamm 10 – 12, Erdgeschoss, während der Sprechzeiten (Montags bis mittwochs von 8 bis 15 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr) ausgelegt.
Die Unterlagen können zudem auf den Internetseiten des Bereichs Stadtplanung (www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung) eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, touristischen Infrastruktureinrichtungen wie Läden, Gastronomie und ein Erlebniscenter mit Schwimmbad, Spieleinrichtungen etc. auf den Flächen des nordwestlichen Priwalls zu schaffen.
Darüber hinaus soll der vorhandene Sportboothafen gesichert und die für den Betrieb notwendigen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Promenade vorgesehen werden. +++