Karsten Schröder, Leiter des Bereichs Stadtplanung, zu dem seit Jahresbeginn 2015 auch die Abteilung Bauordnung gehört, betont: „Jede Bauvoranfrage und jeder Bauantrag wird stets gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Gesetze und Verordnungen bearbeitet und entschieden. Die Unterstellungen, die in letzter Zeit publik wurden, belasten und brüskieren meine Kollegen sehr und ich muss sie entschieden zurückweisen.“
Den angekündigten Klagen gegen beabsichtigte oder bereits realisierte Wohnungsbauprojekte von Nachbarn sehe die Bauverwaltung gelassen entgegen. Schließlich seien die kritisierten Vorhaben immer gemäß den geltenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Baugesetzbuches beschieden worden. +++