Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in die Lage geraten, Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, sind Ehegatten, Kinder oder Eltern nicht berechtigt, für die Betroffenen zu handeln, so dass sie gegebenenfalls vom Amtsgericht als Betreuer bestellt werden müssen.
Der Vortrag beginnt in der VHS Lübeck, Hüxstraße 118-120 um 17 Uhr und kostet drei Euro Eintritt. +++
