Veröffentlicht am 16.12.2013

Hansestadt stellt auf SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um

Versand von Vorab-Ankündigungsschreiben beginnt in dieser Woche

Die Hansestadt Lübeck stellt spätestens ab 1. Februar 2014 auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Das hat jetzt der Bereich Buchhaltung und Finanzen mitgeteilt. Bestehende Einzugsermächtigungen werden dabei als SEPA-Lastschriftmandate weiter verwendet. Dies wird allen Zahlungspflichtigen, die eine Einzugsermächtigung für ihre Zahlungen abgegeben haben, durch ein Vorabankündigungsschreiben, der so genannten Pre-Notification, mitgeteilt. Der Versand dieser Schreiben erfolgt ab der 51. Kalenderwoche, also dieser Woche.

Auf dem Ankündigungsschreiben werden die IBAN und der BIC der Bankverbindung angegeben, von dem die Stadt die Lastschriften einziehen wird. Es wird empfohlen, diese Angaben noch einmal zu überprüfen und der Hansestadt Lübeck bei Fehlern die richtigen Angaben mitzuteilen. Dadurch wird gewährleistet, dass fällige Zahlungen auch nach Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens wie gewohnt pünktlich vom Konto abgebucht werden. Die IBAN und BIC kann man beispielsweise seinem Kontoauszug entnehmen.

Zusätzlich wird in diesem Schreiben die Gläubigeridentifikationsnummer der Hansestadt Lübeck, diese lautet DE37ZZZ00000103578, sowie die jeweilige Mandatsreferenznummer für die übernommene Einzugsermächtigung mitgeteilt. Unter diesen Angaben können Lastschriften der Stadt zu einem bestimmten Mandat im SEPA-Lastschriftverfahren identifiziert werden.

Mit dem Versand der Pre-Notification wird ein letzter großer Meilenstein bei der SEPA-Umstellung der Hansestadt Lübeck erreicht. +++