Die Laubbeseitigung von den öffentlichen Verkehrsflächen gehört zur allgemeinen Reinigungspflicht. Feuchtes Laub ist glatt und rutschig, Sicherheit spielt eine große Rolle.
Grundstückseigentümer müssen beachten, dass die Entsorgungsbetriebe Lübeck nur in den Straßen der Reinigungsklassen 0, I, II, V und VI in vollem Umfang für die Reinigung verantwortlich sind. Zu welcher Reinigungsklasse eine Straße gehört, kann auf der Internetseite www.entsorgung.luebeck.de unter der Rubrik Fakten (Straßenreinigungssatzung – Verzeichnis der Reinigungsklassen) abgerufen werden.
Ist die Reinigung der Gehwege und Straßenrandbereiche Aufgabe des Anliegers, ist er auch für die Laubbeseitigung zuständig, unabhängig davon, woher das Laub stammt.
Das Gleiche gilt in erweiterten Umfang für GrundstückseigentümerInnen, die keine Straßenreinigungsgebühr zahlen.
Hier einige Tipps :
- Nutzen Sie die Biotonne.
- Kompostieren Sie das Laub, wenn Sie einen Garten haben.
- Laub – und Gartenabfälle können das ganze Jahr auf den Recyclinghöfen kostenpflichtig angeliefert werden.
- Gartenlaub ist ökologisch wertvoll, lassen Sie es daher möglichst bis zum Frühjahr liegen
- Fegen Sie das Laub nicht vom Grundstück auf die Straße. Vorsicht – Straßeneinläufe verstopfen!
Fragen zur Regelreinigung oder Laubbeseitigung beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0451 707600.
Daten und Fakten:
Mitarbeiter der Abteilung Straßenreinigung - 65 Mitarbeiter
Eingesetzte Fahrzeuge und Geräte - 1 Laubsauger = Fassungsvermögen ca. 15 m³ , 2 LKW mit Kranaufsatz = Fassungsvermögen 15 m³ und 10 m³ , 19 motorbetriebene Laubpuster (Rücken) + 4 handgeführte Laubpuster, 2 akkubetriebene Handlaubpuster für Travemünde und Innenstadt . +++