Bürgermeister Saxe betonte, dass der Städtetag als Interessenvertreter der Städte wie bisher gegenüber Gesetzgeber und Landesregierung „hart aber fair“ für die Belange streiten wird. Neben der Konstituierung der Gremien hat sich die Mitgliederversammlung auch mit Vorschlägen zur Novellierung des Kommunalverfassungsrechts und aus aktuellem Anlass mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs befasst. „Die kreisfreien Städte sind angesichts des Wahlverfahrens in Sorge über die dauerhafte Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen. Wir schlagen deshalb vor, das Verfahren des Verhältnisausgleichs zu korrigieren, die Wiedereinführung einer Sperrklausel zu prüfen und eine nach Größenklassen differenzierte Mindeststärke für die Fraktionsbildung vorzusehen“, so Saxe.
In einer Erklärung zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde, heißt es:
1. Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung hin zu einem aufgabenbezogenen kommunalen Finanzausgleich, dessen verfassungsrechtliche Funktion es ist, die Belastungsunterschiede mit Ausgaben angemessen auszugleichen.
2. Die kreisfreien Städte begrüßen den methodischen Ansatz durch die Ermittlung der Aufgabenkosten unter besonderer Berücksichtigung der Soziallasten zu einer gerechten und transparenten Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmasse zu gelangen. Die kreisfreien Städte nehmen als Träger überdurchschnittlich hoher Soziallasten und Garant von oberzentralen Funktionen wie Theater, Orchester, beruflichen Schulen, Weiterbildungseinrichtungen usw. eine besondere Verantwortung für die Leistungen der Daseinsvorsorge in Schleswig-Holstein wahr.
3. Allein durch die Neuaufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel aus der Finanzausgleichsmasse werden die Kommunen in Schleswig-Holstein aber noch lange nicht in die Lage versetzt, die strukturelle Defizite auszugleichen. Die Mitgliederversammlung bekräftigt deshalb die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, dass
- der Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich schnellstmöglich, spätestens aber zum Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2015 zurückgeführt werden muss,
- der Anspruch auf aufgabengerechte Finanzausstattung nicht durch den Leistungsfähigkeitsvorbehalt in der Landesverfassung relativiert werden darf,
- der Landtag bei seinen eigenen Gesetzesinitiativen sich der gesetzlichen Verpflichtung unterwirft, eine Gesetzes- und Kostenfolgenabschätzung vorzunehmen, und dass das Konnexitätsprinzip strikt eingehalten wird.
Mitglieder des Vorstandes des Städtetages Schleswig-Holstein (Wahlperiode 2013 bis 2018):
Faber, Simon, Oberbürgermeister (SSW), Flensburg
Dr. Gaschke, Susanne, Oberbürgermeisterin (SPD), Kiel
Krätzschmar, Swetlana, Stadtpräsidentin (CDU), Flensburg
Kruber, Stefan, Ratsherr (CDU), Kiel
Saxe, Bernd, Bürgermeister (SPD), Lübeck
Schopenhauer, Gabriele, Stadtpräsidentin (SPD), Lübeck
Stabe, Henning, Bürgerschaftsmitglied (CDU), Lübeck
Strohdiek, Friedrich-Wilhelm, Stadtpräsident (CDU), Neumünster
Dr. Tauras, Olaf, Oberbürgermeister (parteilos), Neumünster
Tovar, Hans-Werner, Stadtpräsident (SPD), Kiel
von Allwörden, Jochen, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Kiel (kraft Amtes)
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