Bei den Bauarbeiten handelt es sich um sogenannte Mängelbeseitigungsarbeiten. Sie wurden von der Brückenbau-ARGE in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt. Im Rahmen des geschlossenen Vergleichs im Januar 2013, der die jahrelange juristische Auseinandersetzung beendete, wurde die Schlussrechnung gegenüber der Brückenbau-ARGE reduziert. Das „gesparte“ Geld nutzt die Hansestadt Lübeck nun, um die Mängel beseitigen zu lassen.
Sobald der Dünnbelag auf der Brückenklappe erneuert ist, wird die seit Dezember 2011 geltende Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben. Sie wurde angeordnet, nachdem die Hansestadt Lübeck festgestellt hatte, dass die Fahrbahn nicht mehr die notwendige Griffigkeit aufwies.
Um den Straßenverkehr möglichst wenig zu behindern, wird die Baumaßnahme in zwei Phasen unterteilt: Die Brücke wird für den Straßenverkehr jeweils halbseitig gesperrt, so dass dem Straßenverkehr in beiden Fahrtrichtungen je eine 2,85 Meter breite Fahrspur zur Verfügung steht. Der Fußgänger- und Radverkehr ist jeweils nur auf dem dem Baufeld gegenüberliegenden Geh- und Radweg möglich. Der Geh-/Radweg unmittelbar neben dem Baufeld wird voll gesperrt.
Für Großraum- und Schwertransporte über 2,60 Meter Breite wird eine Befahrung der Brücke in dieser Zeit nicht möglich sein. Eine Umleitung innerhalb des Stadtgebietes wird ausgeschildert. Wegen der zeitgleich stattfindenden Baumaßnahme in der Marlistraße (B 75), die als einzig adäquate Umleitungsstrecke in Frage käme, wird den Verkehrsteilnehmern empfohlen, das Stadtgebiet über die Autobahnen weiträumig zu umfahren. Eine Umfahrung über Hafenstraße, Hubbrücke und der Straße „An der Untertrave“ ist aufgrund der Tonnagebeschränkung der Hubbrücke nicht möglich!
Für den Schiffsverkehr werden die Regelöffnungen der Brücke weitgehend beibehalten. Nur die Vormittagsöffnung um 9.30 Uhr wird von Montag, 22. Juli, bis Donnerstag, 25. Juli, und von Montag, 29. Juli, bis Donnerstag, 1. August 2013, auf 7 Uhr vorgezogen.
Während des Auftragens und Aushärtens des neuen Fahrbahnbelages sind Brückenöffnungen nicht möglich. Diese Arbeiten sind jeweils in der Nacht von Donnerstag auf Freitag vorgesehen, so dass es keine Brückenöffnungen von Donnerstag, 25. 7., nach der Regelöffnung um 17.30 Uhr bis Freitag, 26. 7., vor der Regelöffnung um 9.30 Uhr und von Donnerstag, 1. 8., nach der Regelöffnung um 17.30 Uhr bis Freitag, 2. 8., vor der Regelöffnung um 9.30 Uhr geben wird. Hierzu wird auch auf die Bekanntmachungen für Seefahrer verwiesen. Widrige Umstände können eine Terminänderung erforderlich machen. +++