Veröffentlicht am 12.06.2013

Wie soll auf dem Stadthausgrundstück gebaut werden?

Stadtplanung stellt Pläne für die Fläche neben dem Bekleidungshaus am Markt vor

Die Lübecker Stadtplanung hat ein neues Informationsblatt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur beabsichtigten Bebauung des früheren Stadthausgrundstückes und heutigen Parkplatzes zwischen Schüsselbuden und Lübecker Markt erstellt. Es erscheint als Faltblatt zur Reihe „Lübeck plant und baut“ als Bebauungsplan 01.07.00 „Rathaushof / Schüsselbuden“.

Der Inhalt des Infoblatts

Bisherige Entwicklung: Das Plangebiet liegt im Zentrum der Lübecker Altstadt, nordwestlich des Lübecker Marktes, in direkter Nachbarschaft zum mittelalterlichen Rathaus und der Marienkirche gegenüber dem Kaufhaus P&C zwischen der Straße Schüsselbuden und dem Rathaushof. Direkt angrenzend befinden sich das Marienwerkhaus und die Markttwiete, die einen der Erschließungswege zum historischen Markt der Hansestadt Lübeck bildet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen des ehemaligen Stadthausgrundstückes und die angrenzenden Erschließungsflächen. Die gesamte Kerngebietsfläche soll künftig ca. 1.000 Quadratmeter betragen.

Der Bereich zwischen dem Markt und der Straße Schüsselbuden war bereits im 13. Jahrhundert kleinteilig bebaut. Es folgte eine Bebauung mit mehrgeschossigen Fachwerkbauten, die im 18. und 19. Jahrhundert durch steinerne Bürgerhäuser ersetzt wurden. Anfang des 20. Jahrhunderts befanden sich hier drei zusammenhängende drei- bis viergeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Im zweiten Weltkrieg wurde die Bebauung im Plangebiet zerstört. Die Fläche wurde in der Nachkriegszeit mit dem Stadthaus bebaut, in dem Teile der Stadtverwaltung untergebracht waren. Das Stadthaus war ein Gebäude mit sechs Geschossen in Stahlskelettbauweise mit einem „L-förmigen“ Baukörper, der nach längerem Leerstand 2002 abgerissen wurde. Im Rahmen der Errichtung des Kaufhauses P&C war ursprünglich vorgesehen, auch das Stadthausgrundstück in fortgesetzter Kubatur zu bebauen.

Planungsgrundsätze:

Der Bebauungsplan dient der Stärkung des Tourismus, der für Lübeck eine große Bedeutung als Wirtschaftsfaktor darstellt und in erheblichem Maße Arbeitsplätze schafft. Durch die Bauleitplanung soll die Erweiterung der Hotelkapazitäten im preisgünstigeren, aber qualitativ ansprechenden Segment ermöglicht werden, und damit zur weiteren Belebung der Innenstadt beitragen. Durch die geplante Bebauung würde ein städtebaulicher Missstand beseitigt und die Verbesserung des städtebaulichen und gestalterischen Erscheinungsbildes dieses bedeutsamen Bereiches der Lübecker Altstadt erreicht werden.

Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Hotelneubaus zu schaffen.

Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu St. Marien und Rathaus in der Kernzone des Welterbes resultieren hohe Ansprüche an die städtebauliche und architektonische Gestaltung. Zur Absicherung der in diesem Bereich erforderlichen Qualität des Gebäudes ist ein konkurrierendes Entwurfsverfahren unter Einbindung des Lübecker Welterbe- und Gestaltungsbeirates sowie Vertretern von ICOMOS als von der UNESCO beauftragter Monitoring-Gruppe erforderlich.

Das Grundstück ist ein eingetragenes Bodendenkmal innerhalb des Grabungsschutzgebietes „Innere Stadt“. Bei Eingriffen in den Boden ist eine bodendenkmalpflegerische Genehmigung erforderlich, Art und Umfang des Eingriffes sind mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Rathaus, Marienkirche und Markt sowie Marienwerkhaus und Rathaushof sind eingetragene Kulturdenkmale. Der Umgebungsschutz ist zu berücksichtigen.

Im Faltblatt werden die Lübecker auf zwei öffentliche Veranstaltungen hingewiesen:

„Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

das unbebaute, zurzeit als Parkplatzfläche genutzte Grundstück auf der historisch bedeutsamen Altstadtinsel der Hansestadt Lübeck soll zur Errichtung eines Hotels beplant werden. Bevor das im Eigentum der Hansestadt Lübeck befindliche Grundstück als Bauland verkauft werden kann, ist die Schaffung von Planungsrecht durch den Bebauungsplan 01.07.00 Rathaushof/ Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) erforderlich. Es wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Die Erläuterung der Entwurfsvarianten und des weiteren Verfahrens erfolgen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am kommenden Mittwoch, 19. Juni 2013, um 19 Uhr im Katharineum zu Lübeck, Eingang Hundestraße 1-3.

Aufgrund der hochsensiblen Lage des Baugrundstückes soll die maximale Bebaubarkeit über Festsetzungen beispielsweise zur Gebäudehöhe und zur maximalen Ausdehnung des Baukörpers im Bebauungsplan geregelt werden. Dabei ist die Berücksichtigung mehrerer Bebauungsvarianten vorgesehen, die endgültige Ausformung des Baukörpers wird letztendlich in einem konkurrierenden Entwurfsverfahren bestimmt. Auf der Rückseite des Faltblattes ist das künftige Baugrundstück abgebildet.

In dieser Veranstaltung und während des öffentlichen Aushangs des Entwurfes vom 20. Juni bis 5. Juli 2013 im Fachbereich Planen und Bauen, Foyer, Mühlendamm 12, haben Sie Gelegenheit, Äußerungen zu den Bebauungsvorschlägen zu machen. Ob Ihre Anregungen berücksichtigt werden können, wird im weiteren Bebauungsplanverfahren überprüft. Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Entwurfsvarianten erarbeitet, deren Inhalte in den Bebauungsplan einfließen. Dann wird der Inhalt der Planung mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Anschließend wird der Entwurf des Bebauungsplanes nach einem Beschluss des Bauausschusses öffentlich ausgelegt. Termin und Ort für die Auslegung entnehmen Sie der Lübecker Stadtzeitung. In dieser Zeit können Sie prüfen, ob und inwieweit Ihre vorgebrachten Wünsche berücksichtigt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein oder die Planung aus anderen Gründen auf Ihre Kritik stoßen, so können Sie nochmals Anregungen vorbringen. Über die weitere Berücksichtigung dieser Anregungen wird dann die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abschließend entscheiden.

Ingrid Ley, Bereich Stadtplanung, Telefon (0451) 122-6138, steht Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Siehe auch www.stadtentwicklung.luebeck.de“.

Das Faltblatt kann beim Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angefordert werden. +++