Zahlreiche Kinder brauchen und erhalten sehr unterschiedliche Unterstützung, damit sie erfolgreich die Schule besuchen können. Für Behinderungen und andere Probleme gibt es eine Vielzahl von Hilfen. Anspruchsgrundlagen hierfür sind in vielen Gesetzen geregelt und daher sind es auch viele Behörden, die dann jeweils nach Hilfeart zuständig sind und aufgesucht werden müssen.
In drei Schulen in Lübeck wurde seit zwei Jahren ein anderer Weg erfolgreich für alle Beteiligten erprobt. Ein Weg, der so erfolgreich ist, dass er jetzt in allen Lübecker Schulen gegangen werden soll: Berechnet auf der Grundlage der Schülerzahlen und von sozialen Indikatoren, der bisherigen Bedarfslage und der Einschätzung der Förderzentren werden den Schulen Integrationshelfer-Pools zur Verfügung gestellt. Die Schulen können diese Helfer in den Klassen individuell einsetzen und Kindern sowie Lehrerinnen und Lehrern optimale Unterstützung gewähren.
Jede Einzelfallhilfe wird dabei weiterhin auf der Grundlage des individuellen Bedarfs erbracht, so dass der Rechtsanspruch des Kindes auf Eingliederungshilfe erfüllt wird.
Für Eltern und Jugendamt aufwändige Antrags- und Prüfverfahren entfallen, die Pädagogen steuern gemeinsam die erforderlichen Zeiten für notwenige Unterstützung sehr flexibel je nach dem aktuellen Bedarf und auch die mit Wartezeiten verbundene Begutachtung durch Kinder- und Jugendpsychiater entfällt.
Mitentwickelt, getragen und in den Sozialräumen koordiniert wird dieses Angebot von den in Lübeck tätigen Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Federführend ist der Bereich Familienhilfen in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Soziale Sicherung der Stadtverwaltung; das Schulamt unterstützt diese Aktion nachhaltig.
Es werden vorrangig die Träger eingesetzt, die an den Schulen auch das Nachmittagsangebot betreuen, was gerade für Schüler mit besonderen Problemen eine kontinuierliche Unterstützung durch vertraute Personen und damit die Teilnahme am Ganztagsprogramm ermöglicht. Die darüber hinaus verbesserten Abstimmungsmöglichkeiten von Lehrern und Betreuungskräften in Fragen der Förderung der Kinder, von Experten als „Verzahnung von Vor- und Nachmittag an Schule“ beschrieben, sind ein zusätzlicher Pluspunkt dieses Modells.
Mit den Schulintegrationshelfern können verlässliche, dauerhafte Arbeitsverträge geschlossen werden, die Budgets geben den Trägern Planungssicherheit für einen zunächst zweijährigen Versuchszeitraum.
Das Ziel, dass Schule möglichst alle Kinder gemeinsam lernen lässt und sie gleichzeitig mit ihren individuellen Stärken und Schwächen unterstützt, kann durch diese Maßnahme näher rücken. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit verschiedener Professionen an der Schule. Die in den Modellschulen erzielten Ergebnisse weisen eindeutig in diese Richtung.
Die nächsten Wochen bis zum Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien werden intensiv genutzt, um die vielen Fragen, die Eltern, Lehrer, Ärzte, Psychiater und Sozialarbeiter zum weiteren Verfahren haben, in unfangreichen Beteiligungsrunden zu erörtern und zu beantworten. Ein erstes Informationsschreiben an die bisher betroffenen Familien ist unterwegs, eine umfangreiche Informationsveranstaltung für die Schulleitungen hat bereits stattgefunden.
Die beiden zuständigen Senatoren Annette Borns und Sven Schindler sind erfreut über die gelungene Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Tatsache, dass ein so schwierig erscheinendes Projekt in verhältnismäßig kurzer Zeit auf den Weg gebracht worden ist.
Erfahrungen aus anderen Kommunen sind dabei neben den eigenen ermutigenden Erfahrungen eingeflossen, zahlreiche andere Städte und Gemeinden und die Landesregierung haben bereits ihr Interesse an dem Modell bekundet. +++