Diese Zahlen nannte Innenminister Andreas Breitner auf einer Pressekonferenz am heutigen Freitagmittag im Lübecker Rathaus. Zuvor hatte sich der Minister mit Vertretern der Hansestadt und von Wohnungsbauunternehmen an mehreren Orten im Stadtgebiet über verschiedene Wohnungsbauprojekte informiert. Stationen der Informationstour waren das Bauvorhaben „Wohnen für Generationen“ in Kücknitz, das Projekt „Neuer Kaufhof“ in Marli und die Neubaumaßnahme „Generationenübergreifendes Wohnen“ auf dem Gelände des ehemaligen Busdepots in St. Gertrud.
„In Lübeck funktionieren Wohnungsbau und Stadtquartiersentwicklung sehr gut“, sagte Breitner. Mit der Grundstücksgesellschaft „Trave“, einem kommunalen Wohnungsunternehmen, und starken Wohnungsgenossenschaften wie „Lübecker Bauverein“ und „Neue Lübecker“ sei die Hansestadt für eine aktive Stadtentwicklungspolitik gut aufgestellt. Lübeck sei in dieser Hinsicht gegenüber anderen Städten im Vorteil.
Lübeck gehört neben Kiel, der Insel Sylt und einigen Städten in direkter Nachbarschaft zu Hamburg zu der Zielregion der „Offensive für bezahlbares Wohnen“. Mit dieser zu Jahresbeginn gestarteten Initiative wollen das Innenministerium, die Verbände der Wohnungswirtschaft und der Mieterbund gemeinsam gegen steigende Mieten und für mehr preiswerte und qualitativ gute Wohnungen sorgen.
Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe wies auf das kürzlich vorgestellte Wohnungsmarktkonzept hin. „Die Hansestadt hat damit die Weichen für die Zukunft gestellt“, sagte Saxe. Man wolle die Bevölkerungsentwicklung stabilisieren und gleichzeitig attraktive Angebote für ein breites Spektrum an Nachfragern bereitstellen. Das Augenmerk richte sich auch auf das Umland. „Wir wollen die urbanen Wohn- und Freizeitqualitäten hervorheben, die Vorzüge des Lebens in der Stadt betonen, auch um heutige Einpendler als Bewohner von morgen zu gewinnen“, sagte Saxe. Dazu sollen in den kommenden Jahren bis 2030 rund 850 Wohneinheiten neu errichtet werden. Die Hansestadt Lübeck benötige dafür keine zusätzlichen Flächen. Vielmehr gelte es, Wohnstandorte wie St. Jürgen und Travemünde (Beispiel Fischereihafen / Baggersand, Neue Teutendorfer Siedlung) sowie innenstadtnahe Brach- und Konversionsflächen, etwa im Gründungsviertel, an der Falkenstraße oder Bahnflächen in St. Lorenz Süd, aber auch aufgegebene Nutzungen, wie die Johannes-Kepler-Schule in Eichholz für Wohnbauland zu nutzen.
„Unsere Offensive geht in Regionen, in denen die Mietsteigerungen, Miethöhen und die Unterschiede zwischen Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen“, sagte Breitner. In Lübeck gebe es einen großen Bedarf an preisgünstigen Wohnungen. Die Stadt sei zugleich Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- und Wohnort.
Im Zuge der „Offensive für bezahlbares Wohnen“ erhalten Investoren in der Hansestadt aus dem landesweiten Wohnraumförderungsprogramm in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 48 Millionen Euro für den Neubau oder die Modernisierung von rund 430 Mietwohnungen. Wie Breitner sagte, wurden die Mittel bereits vollständig für konkrete Bauvorhaben eingeplant.
Zur „Offensive für bezahlbares Wohnen“ gehören neue Förderbestimmungen, die auch in Lübeck Anwendung finden. Wegen der hohen Mieten in der Hansestadt fördert das Land bis zu 85 Prozent statt bisher bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten einer neu gebauten Wohnung. Parallel zu den höheren Förderdarlehen steigt die Mietobergrenze der geförderten Wohnungen in Lübeck von 4,95 Euro auf 5,50 Euro pro Quadratmeter Nettokaltmiete. Das Monatsnettoeinkommen der bezugsberechtigen Mieter darf je nach Haushaltsgröße nicht über 1450 Euro (Ein-Personen-Haushalt) und 2733 Euro (Vier-Personen-Haushalt) liegen.
Darüber hinaus können in Lübeck auch Haushalte gefördert werden, deren Einkommen bis zu 20 Prozent über den sonst üblichen Einkommensgrenzen liegen. Für diesen Personenkreis, für den es bislang keine staatliche Förderung gab, gilt eine Nettokaltmiete von sieben Euro pro Quadratmeter. Wer als Alleinstehender in eine solche Wohnung einziehen möchte, darf mit seinem Monatsnettoeinkommen nicht über 1740 Euro liegen, ein Vier-Personen-Haushalt kann bis zu 3280 Euro verdienen.
„Der Dreiklang aus höheren Förderdarlehen, heraufgesetzten Mietobergrenzen und einer speziellen Förderung für Haushalte, die bisher über den Einkommensgrenzen lagen, sind wir auf einem guten Weg, den Spannungsbogen zwischen steigenden Mieten, großer Wohnungsnachfrage und zu geringen Investitionen aufzulösen“, sagte Breitner. Die neuen Förderbestimmungen sorgten für moderate Mieten in qualitativ guten Wohnungen. Private Investitionen in soziale Mietwohnungen blieben wirtschaftlich. Die Mieter könnten zu bezahlbaren Preisen wohnen.
Hinweis: Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Giebeler | Innenministerium | unter Zuarbeit des Bereichs Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Hansestadt Lübeck. +++