Die Schöffen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Zu Beginn der Wahlperiode müssen Sie das 25. aber noch nicht das 70.Lebensjahr vollendet haben und in Lübeck wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber für die Jugendschöffen sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Um ein möglichst breites Spektrum der Gesellschaft an der Rechtsprechung zu beteiligen, sind Bewerbungen aus vielen Berufsgruppen erwünscht.
Informations- und Bewerbungsformulare sind im Rathaus und in den Stadtteilbüros zur Abholung hinterlegt. Die Bewerbungsunterlagen können auch unter logistik@luebeck.de durch Zusendung einer formlosen E-Mail angefordert werden. Weitere Auskünfte erteilt der Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Frau Schröter, unter Rufnummer (0451) 122 - 7312.+++