Nach den Einbahnstraßen in der Lübecker Altstadt und in St. Lorenz-Süd öffnet die Stadtverwaltung jetzt auch im Stadtteil St. Lorenz-Nord zahlreiche Einbahnstraßen für den Radgegenverkehr. Die entsprechenden Beschilderungen sollen – sofern es die Witterung zulässt – bis Ende Januar 2013 abgeschlossen sein. Die Montage der rund 120 Verkehrszeichen – meist Zusatzzeichen zu bereits vorhandenen Schildern – erfolgt durch Mitarbeiter des Bauhofes Verkehrseinrichtungen des Bereichs Stadtgrün und Verkehr.
Die Maßnahmen basieren auf Beschlüssen der Bürgerschaft vom November 2009 und des Bauausschusses vom Mai 2011, die Einbahnstraßen in Lübeck für den Radgegenverkehr wenn möglich zu öffnen, wie in vielen Städten bereits seit längerem geschehen. Die Freigabe erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Rahmen von Begehungen sind die Erschließungsstraßen in St. Lorenz-Nord daraufhin zusammen mit der Polizeidirektion Lübeck und der Straßenverkehrsbehörde überprüft worden. Im Ergebnis werden jetzt Straßenabschnitte auf einer Gesamtlänge von rund 2780 Metern zum Radeln in der Gegenrichtung freigegeben und mit Zusatzverkehrszeichen entsprechend beschildert.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte beiderseits der Friedenstraße:
- Stitenstraße
- Kerckringstraße (gesamte Länge)
- Westhoffstraße ( zw. Kerckringstraße und Warendorpstraße)
- Drögestraße (gesamte Länge)
- Brockesstraße (gesamte Länge)
- Ludwigstraße (gesamte Länge)
- Glandorpstraße
- Gloxinstraße (gesamte Länge)
- Sadowastraße
- Wickedestraße (Sadowastraße bis Adlerstraße)
- Greveradenstraße (zw. Wickedestraße und Marquardtplatz)
- Parchamstraße
Damit ist der Stadtteil künftig besser für Radfahrer erschlossen. Dies gilt besonders für die Brockesstraße, die nun auch eine direkte Durchfahrung des Quartiers stadteinwärts zulässt. Einfacher wird es zudem für Radfahrer im Umfeld der Julius-Leber-Schule am Marquardtplatz durch die Freigabe der Parchamstraße.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Zulassung von Radgegenverkehr in Einbahnstraßen sind in Lübeck durchgängig positiv; sie stimmen darin mit den Erfahrungen in vielen anderen deutschen und ausländischen Städten überein. Ein Grund hierfür sind die Geschwindigkeitsbeschränkungen der Straßen (alle innerhalb von Tempo 30-Zonen gelegen).
Die städtischen Dienststellen und die Polizei bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelungen und um angepasste und partnerschaftliche Fahrweisen in den neu beschilderten Straßen. +++