Lübecker Bürgerinnen und Bürger können sich seit mittlerweile 20 Jahren anhand des Mietspiegels einen objektiven Überblick über die Mietpreise in der Hansestadt verschaffen. Er entfaltet im sozialen, marktwirtschaftlichen und rechtlichen Geschehen rund um die Wohnimmobilie eine multifunktionale Wirkung und dient zudem als Grundlage für die Ermittlung angemessener Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe und der Leistungen nach dem SGB II.
Der Lübecker Mietspiegel steht auf einer breiten, repräsentativ erhobenen und wissenschaftlich ausgewerteten Datenbasis, wodurch die Objektivität der ausgewiesenen Mietwerte gewährleistet ist. Vermietern ermöglicht er beispielsweise eine Bewertung der Wohnung, so dass sich die Einholung eines teuren Gutachtens oder ein Nachweis der ortsüblichen Miete durch Benennung von Vergleichswohnungen erübrigt. Mieter können anhand des Mietspiegels prüfen, ob die verlangte Miete gerechtfertigt ist.
Über alle Tabellenfelder hinweg haben sich die Mietpreise für Lübecker Wohnungen innerhalb der vergangenen sechs Jahre um acht Prozent erhöht.
Zudem enthält der neue Mietspiegel erstmals eine Berücksichtigung energetischer Modernisierungsmaßnahmen durch Ausweisen einer neuen Merkmalgruppe im Rahmen der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung und durch Aufteilen der jüngsten Baualtersklasse. Hier wird der Einführung der Energieeinsparverordnung ab 2002 Rechnung getragen.
Auch das Wohnlagenverzeichnis ist angepasst worden. Dazu sind alle neuen Straßen sowie Straßen mit bekannten, gemeldeten oder vermuteten Änderungen in der Wohnlage betrachtet und auf Grundlage eines im Arbeitskreis Mietspiegel entwickelten Bewertungsschemas eingestuft worden.
Die Erstellung des Mietspiegels ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Finanzierung wurde dank der Kooperation mit den Interessenverbänden der Mieter und Vermieter sowie der in Lübeck tätigen Wohnungswirtschaft gesichert. Senator Schindler bedankt sich bei allen an der Finanzierung Beteiligten sowie für die konstruktive und sachkundige Mitarbeit und Unterstützung im Arbeitskreis Mietspiegel. „Ich danke besonders den vielen Lübecker Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Teilnahme an der Mieterbefragung das Zustandekommen dieses Mietspiegels erst ermöglicht haben“, sagte Schindler.
Die Lübecker Wohnungswirtschaft, die die Erstellung des Mietspiegels im „Arbeitskreis Mietspiegel“ aktiv unterstützt hat, begrüßt, dass Lübeck wieder einen qualifizierten Mietspiegel hat. Hartmut Sörensen: „Der Mietspiegel ist eine gute Orientierungshilfe, und zwar gleichermaßen für Vermieter und Mieter. Er schafft Rechtssicherheit und hilft, Streitigkeiten über die Miethöhe zu vermeiden. Positiv ist, dass erstmals auch die energetischen Sanierungen durch eine neue Merkmalgruppe gewürdigt werden.“
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Hans & Grund argumentiert ähnlich: „Haus & Grund Lübeck begrüßt den neuen Mietspiegel. Der Mietspiegel bietet Rechtssicherheit und hilft, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden. Vor allem für private Vermieter mit nur einem kleinen Wohnungsbestand ist er darüber hinaus wichtig, um zu sehen, welche Mieten in Lübeck angemessen sind und welche Mieten sie für ihre Wohnungen nehmen können“, so Sascha Sebastian Färber.
Und auch die Interessenvertretung der Mieter, der Deutsche Mieterbund, Mieterverein Lübeck, begrüßt die Vorlage des neuen, qualifizierten Mietspiegels. Er weist aber auch darauf hin, dass „bei der Auswertung des Ergebnisses der Datenerhebung (...) eine überdurchschnittlich hohe Steigerungsrate bei kleinen Wohnungen bis 40 Quadratmeter auffällt“.
Neben der Broschüre, die zum Preis von drei Euro ab heute im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, den Stadtteilbüros, beim Mieterverein Lübeck sowie beim Haus & Grund e.V. erhältlich ist, steht der neue Mietspiegel auch als pdf-Datei im Internet im Lübeck-Fenster unter www.luebeck.de kostenlos zur Verfügung. Zusätzlich kann dort der Online-Mietspiegelrechner für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichmiete genutzt werden. +++