„Die Hansestadt Lübeck hatte keine Spielräume, ihrerseits die Transporte über ihr Gebiet zu verbieten und nur stark eingeschränkte Möglichkeiten, verdachtsbezogen zu kontrollieren. Jedoch hat die Stadt alle Möglichkeiten genutzt, mit Schreiben und Gesprächen mehrfach auf die beteiligten Landesregierungen einzuwirken mit dem Ziel, die Asbesttransporte zu verhindern“, sagte Möller.
Alle bisherigen juristischen Entscheidungen in der Angelegenheit hätten auch die Richtigkeit der Lübecker Forderungen bestätigt:
1. Vorrangig Sanierung der Altlasten vor Ort in der Region Hannover
2. Im Fall einer Zulässigkeit der Transporte:
- höchster Sicherheitsstandards für Verladung, Transport und Ablagerung
- Einsatz von sog. Big Bags für die Asbestabfälle
- lückenlose kontinuierliche Überwachung
- Durchführung nur unter durchgängiger unabhängiger Begutachtung Dritter, um
ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung auszuschließen
Die Umsetzung dieser Anforderungen hätte die Kosten der Transporte im Vergleich zu einer Sanierung vor Ort sicher unwirtschaftlich werden lassen. „Ich wünsche der Region Hannover, dass sie auch für die jetzt vor Ort anstehenden Maßnahmen eine angemessene finanzielle Unterstützung Brüssels und der Nachfolger der Verursacher findet“, sagte Möller abschließend. +++