Die Teilnehmer des Integrationskurses der Arbeiterwohlfahrt haben von März 2011 bis Februar 2012 in 600 Stunden die deutsche Sprache gebüffelt, anhand von wichtigen Themenbereichen aus dem alltäglichen Leben, z.B. Einkaufen und Wohnen, Gesundheit, Arbeit und Beruf, Ausbildung und Erziehung von Kindern, Freizeit und soziale Kontakte, Medien und Mobilität. Die Teilnehmer haben außerdem gelernt, wie sie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfassen, Formulare ausfüllen und sich um eine Arbeitsstelle bewerben. Zusätzlich haben sie im 45-stündigen Orientierungskurs etwas über die deutsche Rechtsordnung, deutsche Geschichte und Kultur erfahren.
Der Kurs war sehr gemischt, die Teilnehmer kommen aus 15 verschiedenen Ländern (Iran, Irak, Türkei, Tunesien, Vietnam, Ägypten, Nigeria, Lettland, Russland, Libanon, Brasilien, Marokko, Serbien, Polen, Pakistan) und waren im Alter von 25 bis 58 Jahren.
„Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik wird gefördert und gefordert. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt. Ziel des Integrationskurses ist, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.“ [Aufenthaltsgesetz §43]
Das Beherrschen der deutschen Sprache ist wichtig, um Arbeit zu finden, Anträge ausfüllen zu können oder einfach nur neue Menschen kennen zu lernen. Außerdem sollten auch ausländische Bürger einige Dinge über das Land, in dem sie leben, wissen: Geschichte, Kultur und Rechtsordnung gehören dazu. All das und vieles mehr wird im Integrationskurs vermittelt.
Am Ende eines Integrationskurses wird der Deutschtest für Zuwanderer (entwickelt vom Goethe-Institut und der telc GmbH im Auftrag des BMI) als Messung der erworbenen Sprachkenntnisse Teilnehmer auf den Niveaustufen A2 und B1 durchgeführt.
Der DTZ besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme am DTZ erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, das ihm im Gesamtergebnis Sprachkenntnisse der Kompetenzstufe B1 oder A2 bescheinigt. Um insgesamt das Sprachniveau B1 bestätigt zu bekommen, müssen Teilnehmer im Prüfungsteil „Sprechen“ sowie in einem der anderen beiden Prüfungsteile „Hören und Lesen“ oder „Schreiben“ das Niveau B1 erreichen. +++