Die Beleuchtung in der Straße „Rübenkoppel“ beginnend an der Kreuzung „Marlistraße / Brandenbaumer Landstraße“ bis zum Verbindungsweg zur „Thomas-Mann-Straße“ wird zu einem späteren Zeitpunkt erneuert.
Die Beleuchtungsanlagen befinden sich an Holzmasten, die teilweise mit den Stadtwerken Lübeck gemeinsam genutzt werden. Die Freileitungsanlage aus den 50er Jahren hat ihre technisch und wirtschaftlich sinnvolle Nutzungsdauer von 30 Jahren weit überschritten. Die Standsicherheit als auch die elektrische Betriebssicherheit der Anlagen kann nicht weiter gewährleistet werden.
Die Hansestadt Lübeck und die Stadtwerke Lübeck planen gemeinsam, die Holzmasten mit den Freileitungen abzumontieren, zeitgleich neue Versorgungsleitungen zu verlegen und Beleuchtungsmasten aus Stahl aufzustellen. Durch die gemeinsame Durchführung der Baumaßnahme werden die Baukosten minimiert.
Ein großer Teil der vorhandenen Freileitungsmasten befindet sich entlang einer Kleingartenanlage außerhalb einer geschlossenen Bebauung und auf dem Weg zu Kleingärten und zu weiteren Gartenwegen.
Die Hansestadt Lübeck plant entlang des „Hohewarter Weges“ und der „Rübenkoppel“ außerhalb der geschlossenen Bebauung vorerst keine Neuanlagen. Lediglich der als Schulweg genutzte Teilbereich bis zum Verbindungsweg zur „Thomas-Mann-Straße“ wird erneuert.
Schüler, die zwischen der „Sandkrugskoppel“ und der Thomas-Mann-Straße pendeln haben nach wie vor auch die Möglichkeit, über die „Marlistraße“, der „Max-Wartemann-Straße“ und der „Otto-Passarge-Straße“ vollständig beleuchtete Geh- und Radwege zu nutzen.
Die Hansestadt Lübeck bittet um Verständnis für eventuelle persönliche Beeinträchtigungen der Wegenutzer.
Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen müssen die anliegenden Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten Straßenausbaubeiträge gemäß den Regelungen der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung und dem Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein zahlen.
Die Beitragsbescheide, mit welchen satzungsgemäß 75 Prozent der Baukosten auf die Anlieger umgelegt werden, ergehen voraussichtlich nächstes Jahr (2013). Die Verteilung zwischen den anliegenden Grundstücken erfolgt aufgrund der Grundstücksgröße sowie nach Art (Wohngrundstück, Gewerbegrundstück, etc.) und Maß der Nutzung (z.B. Anzahl der Vollgeschosse) des jeweiligen Grundstückes.
Da die tatsächlichen Baukosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen, kann eine Aussage zur genauen Höhe der einzelnen Beiträge leider noch nicht getroffen werden.
Die zuständigen Mitarbeiter des Bereichs Verkehr der Hansestadt Lübeck beantworten Fragen zu Beiträgen unter der Telefonnummer (0451) 122-6032 und technische Fragen unter der Telefonnummer (0451) 408 8740. +++