Bürgermeister und Innensenator drückten gegenüber der Presse noch einmal ihr Bedauern über den Beschluss des VG aus. Die Hansestadt Lübeck sei nach wie vor davon überzeugt, dass in der Gesamtschau von dem sogenannten „Trauermarsch“ der Neonazis eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgehe. Die Gefahrenlage in diesem Jahr sei nicht mit der in den Vorjahren gleichzusetzen. „Die Erkenntnisse um die NSU, die Zwickauer Terrorzelle, die zunehmende Radikalisierung und die Ereignisse von rechter Gewalt in Schleswig-Holstein nach der letzten Versammlung haben zu einer Neubewertung der Gefahrenlage geführt“, so Saxe.
Die Stadt sehe auch weiterhin die öffentliche Ordnung durch den sogenannten „Trauermarsch“ der Neonazis gefährdet, die auch nicht durch Auflagen aufrechtzuerhalten sei. Selbst das VG messe der Besonderheit der Trauer von Zeitzeugen am 70. Jahrestag der Bombardierung Lübecks an Palmarum „im gesamten Kontext die schwerwiegendste Bedeutung“ bei. Zum Konflikt zwischen den Grundrechten aus Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) und Artikel 4 (Glaubensfreiheit) hat das VG vor dem Hintergrund der geplanten kirchlichen Gedenkveranstaltungen keine Aussage getroffen. Die Stadt stehe zu ihrer Auffassung, dass nur durch Auflagen ein würdevolles Andenken für die Opfer an Palmarum 1942 nicht möglich sei.
Die Hansestadt Lübeck verfolgt mit der Beschwerde auch das Anliegen, Klarheit und Rechtsfrieden über die Frage herzustellen, ob ein Verbot rechter Aufmärsche in Lübeck rechtlich durchsteht. Der Innenminister hatte in diesem Jahr die Hansestadt Lübeck gedrängt, ein Versammlungsverbot auszusprechen. In den letzten Jahren hat die Politik wiederholt durch verschiedene Bürgerschaftsbeschlüsse gefordert, die Neonaziaufmärsche zu verbieten.
Innensenator Möller rechnet damit, dass das OVG am morgigen Donnerstagnachmittag sein Urteil spricht. +++