Veröffentlicht am 26.03.2012

Behördliche Namensänderungen jetzt beim Standesamt

Zuständigkeit ändert sich am 1. April 2012 – Mailadresse bleibt die gleiche

Die Zuständigkeit für behördliche Namensänderungen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen lag bislang im Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck. Für familienrechtliche Namenserklärungen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist seit jeher das Standesamt Lübeck zuständig.

Ab dem 1. April 2012 werden auch die Aufgaben nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom Standesamt Lübeck wahrgenommen. Bereits laufende Anträge werden ab diesem Datum ebenfalls im Standesamt bearbeitet.

Betroffene werden gebeten, ihre Anfragen bezüglich einer Namensänderung ausschließlich an das Standesamt Lübeck zu richten. Die für Anfragen zu Namensänderungen eingerichtete E-Mail-Adresse namensaenderungen@luebeck.de bleibt wie gewohnt erhalten.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Wechsel der Zuständigkeit vor allem, dass in Zukunft alle Namensänderungen bei einer kompetenten Stelle erklärt, bzw. beantragt werden können.

Durch die Bearbeitung von behördlichen Namensänderungen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen sowie von Namenänderungen aufgrund von Erklärungen nach dem BGB durch eine Stelle, sollen dauerhaft Einsparungen erzielt werden. Bereits in der Vergangenheit wurde seitens des Standesamtes und des Bereiches Melde- und Gewerbeangelegenheiten in jedem Einzelfall unabhängig voneinander geprüft, nach welcher Rechtsgrundlage eine Namensänderung erfolgen kann, mit der Folge, dass im Einzelfall an die entsprechend zuständige Stelle verwiesen wurde. Diese Doppelprüfung hat in Zukunft ein Ende. +++