Die Firma, die in Wunstorf bei Hannover mit der Sanierung der Fulgurit-Halde beauftragt ist, hat jetzt in einem Schreiben an die Hansestadt Lübeck angekündigt, ab 16. April mit den Asbesttransporten zur Sondermülldeponie Ihlenberg zu beginnen. Denn entgegen den Auffassungen der zuständigen Ministerien in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vertritt die Firma die Meinung, die Transporte seien auch dann zulässig, wenn der Asbest nicht in Big-Bags verpackt ist. Diese Rechtsauffassung möge die Hansestadt Lübeck doch bitte der Firma schriftlich bestätigen oder aber einen rechtsmittelfähigen Bescheid erteilen, sofern die Rechtsauffassung der Firma nicht geteilt werde.
Eine „Bitte“, „die ziemlich dreist ist“, sagt Umweltsenator Bernd Möller. Denn erstens ist die Hansestadt Lübeck nicht die zuständige Behörde, die über die Transporte entscheidet und zweitens würde ein rechtsmittelfähiger Bescheid der Firma helfen, damit ein Gerichtsverfahren anzustrengen.
Die Zuständigkeit für die Transporte liegt beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) bzw. beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Bekanntlich lehnt die Landesregierung Schleswig-Holsteins die Asbest-Transporte ab.
Die von der Firma angeschriebenen Behörden werden auf das Schreiben am 23. März reagieren. +++