Veröffentlicht am 06.09.2011

Geänderte Grundsteuerbescheide werden verschickt

Hebesatz für be- und unbebaute Grundstücke steigt von 480 auf 500 Prozent

Im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung 2010 hat der Innenminister der Hansestadt Lübeck eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern an die Landeshauptstadt Kiel nahe gelegt. Dieser Vorschlag wurde aufgegriffen und eine entsprechende Änderung der Hebesatzsatzung wurde durch die Lübecker Bürgerschaft in der Sitzung am 24. Februar 2011 beschlossen. Demnach wurden die Hebesätze bei der Grundsteuer A von 350 v. H. auf 400 v. H. und bei der Grundsteuer B von 480 v. H. auf 500 v. H. angehoben. Die Satzung wurde am 1. März 2011 durch den Bürgermeister ausgefertigt und am 15. März 2011 in der Lübecker Stadtzeitung veröffentlicht. Ferner ist die amtliche Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck unter http://bekanntmachungen.luebeck.de/index.php?type=content&action=view&id=4470 zu finden.

Der Versand der über 60.000 Bescheide erfolgt am 15. September 2011.

Erfahrungsgemäß gibt es im Anschluss an einen derartigen Bescheidversand viele telefonische Rückfragen, so dass die Erreichbarkeit der Sachbearbeiter nicht immer gewährleistet werden kann. Aus diesem Grunde können Mitteilungen gerne auch per Mail an steuern@luebeck.de geschickt werden. Insbesondere wird auch auf die Rückseite der 2. Seite des Bescheides verwiesen, die hilfreiche allgemeine Informationen enthält.

Die Grundsteuer A wird für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben, die Grundsteuer B für die in einer Gemeinde liegenden übrigen bebauten und unbebauten Grundstücke. +++