Die Einkürzungen sind zur Gefahrenabwehr unvermeidbar. Eine Begutachtung durch den Baumsachverständigen der Naturschutzbehörde hat ergeben, dass sich im Stammbereich der Bäume ausgedehnte Höhlungen befinden. Es besteht daher eine akute Bruchgefahr.
Um die Bäume zu erhalten und ihre Verkehrssicherheit wieder herzustellen, ist leider ein starker Eingriff in die Baumsubstanz erforderlich, der das natürliche Erscheinungsbild der beiden Eichen stark verändern wird. Zur Entlastung werden die oberen Kronenteile im Ganzen entfernt, so dass nur noch die Stammbereiche mit seitlichen Ästen übrig bleiben werden. Durch die Maßnahme werden die Windangriffsflächen, die einen Bruch begünstigen können, stark verkleinert. So ist ein Baumerhalt für die Restsstandzeit der Bäume möglich und eine Fällung kann vermieden werden.
Die Arbeiten werden im Auftrag der Naturschutzbehörde durch geprüfte Baumpfleger ausgeführt. Damit keine Vögel, Eichhörnchen oder Fledermäuse zu schaden kommen, werden die Bäume vor Beginn der Arbeiten gründlich auf Nester, Nisthöhlen und Fledermausquartiere untersucht, so dass bei Bedarf Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Da die Bäume in einem geringen Abstand zur Straße stehen, kann es während der Arbeiten zu vorübergehenden Einschränkungen des Verkehrs kommen.+++