Voraussetzung für eine mögliche Bestellung zur/zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten ist, dass die Bewerberin oder Bewerber ihren ersten Wohnsitz in Lübeck haben, selbst behindert sind oder über langjährige Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen verfügen. Sie dürfen nicht in einem Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zur Hansestadt Lübeck stehen oder Mitglied der Bürgerschaft oder ihrer Ausschüsse sein.
Neben bereits vorliegenden Bewerbungen, haben mögliche weitere Interessenten noch bis zum 30. November 2010 Zeit, ihre schriftliche Bewerbung an die Hansestadt Lübeck, Fachbereich 2, Bereich 2.500 – Soziale Sicherung - Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck zu richten. +++