„Wir möchten uns mit unserem Beratungsangebot an die Opfer politischer und rechtsstaatswidriger Verfolgung in der DDR wenden. Anträge auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung können vorerst noch bis 31. Dezember 2011 gestellt werden.“ Die Landesbeauftragte Marita Pagels-Heineking empfiehlt daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche bald geltend zu machen.
Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, während der Sprechstunde Anträge auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen zu stellen. Dafür ist ein Personalausweis mitzubringen. Neben Fragen zum Umgang mit den Stasi-Akten steht die Landesbeauftragte auch für Gespräche über die Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Rehabilitierung von politischem Unrecht in der DDR sowie für Betroffene von Einweisungen in Jugendwerkhöfe und DDR-Kinderheime zur Verfügung.
Wenn möglich, wird um eine telefonische Terminvereinbarung zur Bürgersprechstunde in der Schweriner Geschäftsstelle der Landesbeauftragten unter der Rufnummer (0385) 734-006, gebeten. +++