Laut Studien können die Instrumente über 120 Dezibel (A) erreichen, was in etwa so laut wie ein Düsentriebwerk ist. Alle Geräuscheinwirkungen über 80 Dezibel (A) sind auf Dauer gehörschädigend. Lautstärken von über 110 Dezibel (A) führen bereits bei kurzer Einwirkzeit neben akutem Hörversagen auch sehr schnell zu einer dauerhaften Schädigung des Gehörs. Vor allem in großen Menschenmengen und beim Konsum von Alkohol ist die Gefahr eines Hörschadens besonders groß.
Anlässlich dieser Erkenntnisse empfiehlt das nordrhein-westfälische Umweltministerium, den Gebrauch der Vuvuzelas bei Massenveranstaltungen zu untersagen. „Die hiervon ausgehende Gehörgefährdung für andere Besucher und das mögliche Übertönen von Notfalldurchsagen sprechen sehr deutlich gegen eine Benutzung in Menschenmengen“, begründete Umweltminister Eckhardt Uhlenberg. Dies hat zur Folge, dass in vielen deutschen Städten erste Verbote beim Public-Viewing von den Veranstaltern ausgesprochen werden. So werden beispielsweise auch bei den Live-Übertragungen im Foyer der Lübecker Musik- und Kongresshalle (MuK) die Tröten aus Sicherheitsgründen verboten. Auch Umweltsenator Bernd Möller fordert wegen des individuellen Gesundheitsschutzes die Lübecker Bevölkerung vorsorglich zum Verzicht auf Vuvuzelas in Menschenmengen auf. "Diese Tröten stören zudem die Fangesänge, überlagern Notfalldurchsagen und könnten sich daher eher negativ auf die Stimmung auswirken", so Möller.
Derzeit sind von der Hansestadt Lübeck keine größeren öffentlichen Public-Viewing Veranstaltungen im Freien, wie zum Beispiel auf dem Kohlmarkt, geplant. Sollte, abhängig vom Erfolg der deutschen Nationalmannschaft, kurzfristig eine Veranstaltung auf einer großen Fläche stattfinden, so behält es sich die Hansestadt Lübeck vor, ein Verbot der Vuvuzelas und anderer Lärmerzeuger während Veranstaltungen zu prüfen, wobei die Erfahrungen aus anderen Städten mit einfließen sollen. +++