22 Turn- und Sporthallen sperrt die Hansestadt Lübeck als Vorsichtsmaßnahme bis einschließlich Freitag, 5. Februar 2010. Dies entschied die Bauverwaltung der Hansestadt Lübeck nach einer heutigen erneuten Prüfung der Schneelasten auf den Dächern, nachdem bereits gestern 19 Hallen aus Sicherheitsgründen gesperrt wurden. Erschwert wird die Situation durch die angekündigte Wetterlage, denn neben einer aktuellen amtlichen Wetterwarnung für den Bereich der Hansestadt Lübeck für die heutigen Abendstunden ist außerdem damit zu rechnen, dass die Temperaturen bis einschließlich Freitag um den Gefrierpunkt liegen und somit die Schneelasten durch das Antauen steigen werden. Am Freitag werden die Dächer erneut geprüft und über das weitere Vorgehen entschieden.
Von der Sperrung betroffen sind:
- Turnhalle und Sporthalle Schule Vorwerk
- Turnhalle Schule Eichholz
- Turnhalle Anna-Siemsen-Schule
- Turnhalle Schule Lauerholz
- Turnhalle Stadtschule Travemünde
- Turnhalle / Umkleideräume Schule am Koggenweg
- Turnhalle Luisenhof-Schule
- Turnhalle Schule Steenkamp
- Turnhallen Thomas-Mann-Schule
- Turnhallen Holstentor-Gemeinschaftsschule
- Turnhalle Matthias-Leithoff-Schule
- Turnhalle August-Hermann-Franke-Schule
- Turnhalle Schule Grönauer-Baum
- Turnhalle Johannes-Keppler-Schule
- Turnhalle Albert-Schweitzer-Schule
- Turnhallen Kahlhorst-Schule
- Sporthalle Baltic-Gesamtschule
- Sporthalle Brüder-Grimm-Schule
- Sporthalle Johanneum
- Turnhalle Carl-Jacob-Burckhardt-Gym.
- Sporthalle Hans-Christian-Andersen-Schule
Ferner weist die Bauverwaltung auf die Gefährdung von Flachdächern durch zu große Schneelasten hin: Sämtliche Dachkonstruktionen müssen nach ihrer Berechnung und Ausführung eine bestimmte Schneelast tragen können. Da aber Schnee in unterschiedlichster Form auch unterschiedliches Gewicht hat, können folgende Hinweise nur grobe Anhaltspunkte bieten. Die Tragfähigkeit ist gegeben (vorausgesetzt natürlich, die Dachkonstruktion ist entsprechend vorschriftsmäßig ausgeführt), wenn bei einem flachen Dach eine Höhe von 50 Zentimeter bei üblichem Schneefall nicht überschritten beziehungsweise bei einem entsprechendem Wechsel von Schneefall/Schmelze/Eisbildung die Höhe von 40 Zentimeter nicht überschritten wird. Darüber hinausgehende Schneehöhen sollten aus Sicherheitsgründen schnellstmöglich abgetragen werden.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Gebäudeeigentümer für diese Gefahrenabwehr selbst verantwortlich sind und in Zweifelsfragen Fachleute (Architekten und Bauingenieure) zurate gezogen werden sollten. Der Einsatz von Feuerwehrkräften zur Räumung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebäude, deren Dächer durch Schneelast einsturzgefährdet sind und nicht rechtzeitig geräumt werden können, müssen zum Schutze von Personen abgesperrt und dürfen bis zur Gefahrenbeseitigung nicht mehr betreten werden. Nach einer solchen Situation wird allerdings auch eine Überprüfung durch einen Sachverständigen empfohlen. Nur dieser kann erkennen, ob die Dachkonstruktion durch eine Überbelastung Schaden genommen haben könnte.+++