Der ehrenamtliche Naturschutzbeirat der Hansestadt Lübeck hat im Rahmen seiner Tätigkeit die Zukunft des Lübecker Tierparks diskutiert. Wie der Stadtbeauftragte für Naturschutz und Vorsitzende des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde, Hans Rathje Reimers, mitteilt, sind die Beiratsmitglieder zu folgendem Ergebnis gekommen: Der Lübecker Tierpark in Israelsdorf sollte aufgegeben, zurückgebaut und die Fläche wieder in das Waldgebiet integriert werden. Eine Flächenerweiterung scheidet aus verschiedenen Gründen grundsätzlich aus. Daher rät der Beirat sowohl der Lübecker Bürgerschaft als auch dem Investor davon ab, sich auf weitere Überlegungen in diese Richtung einzulassen. „Sie können planungsrechtlich nur scheitern, zumal zu erwarten steht, dass die zur Klage berechtigen Naturschutzverbände zumindest eine Erweiterung des Geländes nicht hinnehmen werden“, so Reimers. Im alten Zuschnitt habe der Tierpark aber keine Perspektive.
Die Entscheidung gegen die Fortführung des Lübecker Tierparks begründet der Naturschutzbeirat mit folgenden Aussagen:
„Aus der Sicht des Naturschutzes: Der heute bestehende Tierpark ist ein trennender Querriegel zwischen den beiden Israelsdorfer Waldteilen „Tilgenkrug“ im Westen und „Hasselbruch/Gothmunder Aufforstungen“ im Osten und behindert somit erheblich den biologischen Austausch zwischen beiden Waldteilen. Der Ausweis dieser Waldteile als Europäisches Vogelschutzgebiet macht die Wertigkeit dieser Flächen deutlich.“
„Aus planungsrechtlicher Sicht: Der bestehende Tierpark und das potentielle Erweiterungsgebiet liegen sowohl in einem Landschaftsschutz- als auch im Europäischen Vogelschutzgebiet und unterliegen den Bestimmungen nach dem Wald- und Baugesetz. Alle diese Vorschriften lassen eine wesentliche Umgestaltung oder gar Erweiterung des Tierparks nicht zu, geschweige denn die Anlage des benötigten Parkraumes. Die Entscheidungsspielräume der Lübecker Bürgerschaft sind hier sehr begrenzt!“
„Aus betriebswirtschaftlicher Sicht: Die bisherigen Vorgaben an den Tierpark, einen nur Heimat bezogenen Tierbestand zu führen, konnten nicht verwirklicht werden und lassen auch keine wirtschaftlich notwendigen Besucherzahlen erwarten. Die aufopferungsvollen, aber letztlich nicht erfolgreichen Bemühungen des Ehepaares Lehmensiek und der Tierparkgesellschaft zeigen dies eindringlich. Wirtschaftlich lässt sich solch ein Betrieb nur in erheblich größerem Maßstabe mit attraktivem Tierbestand und vor allem mit zugkräftigen „in- und outdoor“-Angeboten führen. Die Flächen dafür stehen hier nicht zur Verfügung!“
Das ehrenamtliche Beratungsgremium für alle Belange des Naturschutzes wurde Mitte Februar 2007 von Umweltsenator Thorsten Geißler berufen. Die Pflicht zur Berufung des Naturschutzbeirates sowie die Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetz. Danach hat der Beirat die Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde in wichtigen Angelegenheiten zu unterstützen und fachlich zu beraten. Er kann Maßnahmen des Naturschutzes anregen und ist auf Verlangen anzuhören. Auch kann er seine Stellungnahmen öffentlich machen. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder üben ihre Beratungstätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus.+++