In der Clemensstraße werden in dieser Woche die Fahrbahnmarkierungen für den ruhenden Verkehr eingerichtet. Für die Durchführung der Markierungsarbeiten werden Haltverbote aufgestellt, um den Zugang zu den jeweiligen Flächen zu gewährleisten. Bisher wurde auf diese Markierung im verkehrsberuhigten Bereich verzichtet, um möglichst viele Stellplätze zu erhalten. Doch wie der Bereich Verkehr mitteilt, führt die jetzige Regelung immer wieder zu Problemen: Vor allem die erforderlichen Durchfahrtsbreiten für Rettungsfahrzeuge werden nicht eingehalten. Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben werden jetzt lediglich vier Stellplätze markiert.
Hintergrund: Vor etwa einem Jahr erhielt die Clemensstraße eine neue Verkehrsregelung und wurde verkehrsrechtlich zu einem „Verkehrsberuhigten Bereich“. Dies war im B-Plan festgelegt und wurde dann im letzten Jahr durch den Bauausschuss beauftragt. In einem verkehrsberuhigtem Bereich bedarf es keiner gesonderten Beschilderung des ruhenden Verkehrs, jedoch müssen die Parkmöglichkeiten entweder durch Markierung oder einem anderen Bodenbelag gekennzeichnet werden. Außerhalb dieses Bereichs ist das Parken nicht erlaubt. Auf diese Regelung wurde bei der Einrichtung der Beschilderung zunächst jedoch verzichtet, da dies einen Verlust vieler Stellplätze mit sich gebracht hätte, wenn man diese unter Berücksichtigung aller erforderlichen Durchfahrtsbreiten, insbesondere für die Feuerwehr, eingerichtet hätte.+++