Lübecks Schulen und die Jugendhilfe der Hansestadt gehen gemeinsam gegen Kindesmisshandlungen vor. Mit einer jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung verpflichten sich beide Seiten, sich bei Anzeichen einer „Kindeswohlgefährdung“ gegenseitig zu informieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
„Auch die Schulen sind Partner im Kinderschutz“, begründete Lübecks Schulrat Gustaf Dreier vor dem Jugendhilfeausschuss die künftig zwischen Jugendamt und Schule geltenden Kooperationsstrukturen. Mit der von Experten im Kinderschutz in Lübeck erarbeiteten Vereinbarung sichern das Schulamt und das Jugendamt bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung im Schulalltag verlässliche Meldeverfahren ab.
„Die Schule sieht jedes Kind jeden Tag. Daher ist es wichtig, dass die Schule und auch das Jugendamt bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen verbindliche und verlässliche Kommunikationsstrukturen haben“, sagt Renate Junghans, Leiterin der Jugendhilfe. Die Anforderungen an die Eltern wachsen ständig. Konflikte in der Erziehung treten oft erstmals im Grundschulalter offen zutage. Erforderlich ist daher, dass insbesondere im Grundschulbereich der Umgang mit der Problematik klar ist und jede Lehrkraft weiß, wie bei Gefährdungen von Kindern zu reagieren ist, wie das Thema angesprochen und welche Strategien mit dem Jugendamt entwickelt werden. „Eine Ratlosigkeit im Falle der Gefährdung eines Kindes muss definitiv ausgeschlossen sein“, erläutert Dreier die Zielsetzung.
Die Schulen sind aufgrund der Fürsorgeverpflichtung gegenüber den ihnen anvertrauten Schülern verpflichtet, bei erkennbaren Anzeichen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder Gewalt das Jugendamt oder die Polizei einzuschalten. Dies führt zu einer „Handlungspflicht“ beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Schulgesetz verankert ist.
„Seit vielen Jahren arbeiten Verantwortliche in Lübeck an einer Vernetzung bestehender Dienste, Angebote und Einrichtungen. Hier ist vieles geschehen und die Zusammenarbeit wächst weiter“, sagt Junghans. In Lübeck ist nun mit der Vereinbarung ein weiterer Kinderschutzbaustein hinzugekommen. Abstimmungsverfahren zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Eltern bei Schulversäumnissen oder Schuleschwänzen sind schon länger verbindlich.+++