Veröffentlicht am 01.08.2008

19 Tagesmütter schlossen ihre Qualifizierung erfolgreich ab

Jugendamt überreichte im Juli 2008 Zertifikate als „anerkannte Tagespflegeperson“

Im Juli 2008 überreichte Herbert Wiegert, Abteilungsleiter der Kindertagespflege im Jugendamt Lübeck, 19 Frauen ihre Zertifikate als „anerkannte Tagespflegeperson“ nach Abschluss der mündlichen Prüfungen. Mit dem Zertifikat wird ihnen eine Ausbildung über 160 Stunden in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Recht und Gesundheit bescheinigt und die Ableistung eines 40stündigen Praktikums in Kindertagesstätten oder in einer Kindertagespflege bestätigt.

Die Nachfrage nach Tagespflegepersonen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und die Kindertagespflege ist als Alternative zu Kindertagesstätten oder Krippen akzeptiert worden. Aus Sorge um ihren Arbeitsplatz kehren immer mehr Frauen nach einer kurzen Familienpause in ihren Beruf zurück oder müssen aus finanziellen Gründen (alleinerziehend) arbeiten. In vielen Fällen übernehmen Tagespflegepersonen die Betreuung der meist sehr jungen Kinder und stellen sich auf die Erwartungen der Eltern ein. Die Tagespflegepersonen reagieren flexibel auf die notwendigen Arbeitszeiten, auf Veränderungen und übernehmen die Verantwortung für eine individuelle und qualifizierte Bildung Betreuung und Erziehung der Kinder und sichern so die Vereinbarkeit vom Familie und Beruf.

Dies hat auch der Gesetzgeber anerkannt und die qualifizierte Tagespflegeperson im Kindertagesstättengesetz für Schleswig-Holstein als Alternativangebot zu Sicherstellung des Rechtsanspruches ausdrücklich erwähnt. Im Tagesbetreuungsausbaugesetz des Bundes wird eine Qualifizierung aller Tagespflegepersonen gefordert und dem Qualitätsaspekt ein hoher Stellenwert gegeben, der sich in der umfassenden Ausbildung der Tagespflegepersonen widerspiegelt.

Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Dieser Förderungsauftrag der Tagespflegepersonen bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürf-nissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

Dies kann nur durch eine solide Qualifizierung der Tagespflegepersonen sichergestellt werden und der Gesetzgeber fordert weiter: „Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer Erlaubnis.“ Die Erlaubnis ist vor Beginn der Tagespflege beim Jugendamt einzuholen. Voraussetzungen sind unter anderem persönliche Eignung, Sachkompetenz und die Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten. Sie sollten über vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege verfügen.

In Lübeck wurden seit 1996 durch das Jugendamt mit einem Referententeam Tagespflegepersonen qualifiziert. Inzwischen orientiert sich die Qualifizierung am Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes, dass Empfehlungen zu den Ausbildungsinhalten erarbeitet hat. Der abgeschlossene Qualifizierungskurs ist der vorerst letzte Kurs in dieser Tradition. +++