Dem Mangel an gesetzlich garantierten Betreuungsplätzen in Kindertagesstädten begegnet die Hansestadt Lübeck kurzfristig mit der Neuschaffung von 207 Plätzen, die vorrangig von freien Trägern in deren bestehenden Einrichtungen realisiert werden. Dafür wendet die Hansestadt noch im laufenden Haushaltsjahr 2008 insgesamt 222 180 Euro auf.
Handlungsdruck entstand durch neue gesetzliche Vorgaben im Gefolge der positiven Wirtschaftsentwicklung und der steigenden Attraktivität der Hansestadt Lübeck als Wohnstandort. Es werden jetzt dringend mehr Plätze, als in der Bedarfsplanung diagnostiziert wurden, benötigt. Mütter und Väter aus Lübeck, die aktuelle Arbeitsmöglichkeiten angeboten bekommen und Eltern, die sich dafür entscheiden nach Lübeck zu ziehen, fragen kurzfristig vermehrt nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Diese sind oft die Voraussetzung für die familiären Entscheidungen. Zunehmend ist auch zu beobachten, dass Eltern aus pädagogischen Gründen ihre Kinder eher eine Kindertageseinrichtung besuchen lassen und den Rechtsanspruch auf Betreuung (ab 3. Geburtstag) sofort ausschöpfen wollen.
Die Eltern, die den sofortigen Bedarf angemeldet haben, sind mit einem konkreten Platzangebot persönlich angesprochen worden. Sie können sich bis Ende Juni für einen Platz entscheiden. Danach werden die Plätze, die in dieser Aktion nicht belegt werden, den Eltern angeboten, die auf den jeweiligen Wartelisten stehen.
Die Kosten für die Maßnahme in Höhe von rund 222 000 Euro werden über zusätzliche Einnahmen aufgebracht. Für 2009 ist die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung dann im Haushalt einzuplanen, ebenso wie die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Aufbaustufe von 180 Plätzen für unter Dreijährige sowie 180 Elementarplätze.
Sorgen macht bei der Finanzierung die Deckung des Landeszuschusses. Bei mehr Gruppen gibt es dadurch pro Gruppe weniger Zuschuss des Landes. Die Hansestadt Lübeck muss ihr Zuschussbudget erheblich ausweiten, da die Bürgerschaft beschossen hat, alle Angebote, die im Bedarfsplan enthalten sind, gleichmäßig mit festen Beträgen aus städtischen Mitteln zu fördern.+++