In einem Verwaltungsrechtsstreit zwischen einer Wirtin aus der Ziegelstraße und der Hansestadt Lübeck, hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig entschieden, dass in dieser Gaststätte so lange geraucht werden, darf bis das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache Klarheit geschaffen hat.
Damit wurde dem Antrag der klageführenden Wirtin im wesentlichen stattgeben. Der vierte Senat des OVG begründete dies mit „den besonderen tatbestandlichen Gegebenheiten im Gaststättenbetrieb der Antragstellerin“. Für die Hansestadt ist damit klar, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, die nicht auf andere Gaststätten in Lübeck und die dortigen Verhältnisse übertragen werden kann. +++