Veröffentlicht am 12.10.2007

Lohnsteuerkarten 2008 vor Weitergabe genau prüfen

Wegen Softwarefehler könnten falsche Angaben enthalten sein - Stadtteilbüros helfen

Die Hansestadt Lübeck hat in den vergangenen Tagen allen betroffenen Bürgern ihre Lohnsteuerkarten 2008 zugestellt. Vorausgegangen war mit Wirkung vom 2. Januar 2007 die Umstellung auf eine neue Standardsoftware im Bereich Meldewesen. Durch den erstmaligen Einsatz der Meldesoftware OK.EWO sind insbesondere bei den Lohnsteuerklassenwechseln, Lohnsteuerklasse II und der Eintragung unbefristeter Freibeträge Überleitungsfehler aufgetreten, die nicht rechtzeitig erkannt wurden.

Die Hansestadt ruft daher alle Lübecker Lohnsteuerkartenempfänger daher auf, ihre Lohnsteuerkarten 2008 vor der Weitergabe an den Arbeitgeber genau zu überprüfen und gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden Lohnsteuerkarte 2008 in einem der Stadtteilbüros vorzusprechen und diese erforderlichen Änderungen eintragen zu lassen.

Wer bisher noch keine Lohnsteuerkarte erhalten hat, aber eine benötigt, kann sich ebenfalls an eines der nachfolgend aufgeführten die Stadtteilbüros/Meldestelle wenden:

  • Innenstadt, Dr.-Julius-Leber-Straße 46/48, Telefon (0451) 122-32 82 bis -32 93
  • St. Lorenz, Fackenburger Allee 29, Telefon (0451) 122-75 30 bis -75 37
  • Moisling, Moislinger Berg 2, Telefon (0451) 122-75 72 bis -75 75
  • St. Gertrud, Adolf-Ehrtmann-Straße 3, Telefon (0451) 122-75 80 bis -75 85
  • Kücknitz, Kirchplatz 7 a/b, Telefon: (0451) 122-75 21 bis -75 23 oder
  • Travemünde, Parkallee 1, (Telefon: (04502) 86 27 10,

Die Öffnungszeiten sind montags und dienstags 8 bis 14 Uhr, mittwochs ist geschlossen, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr.

Für Änderungen der Eintragungen kann entweder das Finanzamt Lübeck (zum Beispiel für die Eintragung von Kindern über 18 Jahre und von Freibeträgen) oder die Meldestelle Lübeck zuständig sein. In Zweifelsfällen erteilt die Meldestelle Lübeck auch telefonisch unter den oben angegebenen Telefonnummern Auskünfte.

Hat jemand eine Lohnsteuerkarte erhalten, obwohl er keine mehr benötigt, sollte er sie mit einem entsprechenden Hinweis an die Meldestelle oder eines der Stadtteilbüros zurückgeben. +++