Veröffentlicht am 10.10.2007

Blauzungenkrankheit breitet sich in Schleswig-Holstein aus

Hansestadt Lübeck ordnet flächendeckend besondere Schutzmaßnahmen an

Weil in Reinfeld im Nachbarkreis Stormarn die Blauzungenkrankheit festgestellt wurde, ist nun auch Lübeck flächendeckend von besonderen tierseuchenrechtlichen Maßregelungen betroffen und wurde zum Gefährdungsgebiet (20-Kilometer-Zone um den Krankheitsherd) erklärt.

Aus dem Gefährdungsgebiet dürfen Wiederkäuer nur unter Einhaltung bestimmter Regeln verbracht werden. Nutz- und Zuchtviehtransporte von Rindern, Schafen, Ziegen werden dadurch erschwert. Empfängliche Tiere sind mit einem zugelassenen Mittel gegen Insekten zu behandeln. Die Mittel erhalten Tierhalter bei ihren Tierärzten.

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Mücken übertragene fieberhafte Infektion, an der nur Wiederkäuer wie Schafe, Rinder, Ziegen erkranken können. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Informationen zu Feststellung und Verlauf der Krankheit können auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.

Halter von Wiederkäuern, insbesondere von Schafen und Ziegen, die Ihre Tiere noch nicht beim Amtstierärztlichen Dienst der Hansestadt Lübeck angemeldet haben, können dies unter der Telefonnummer (0451) 122-12 49, Fax. 122-45 36, Bereich Gewerbeangelegenheiten, Kronsforder Allee 2 - 6 nachholen.

Die dazugehörige amtliche Bekanntmachung finden Sie im LÜBECK:Fenster unter http://bekanntmachungen.luebeck.de/index.php?type=content&action=view&id=887

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