Veröffentlicht am 25.09.2007

Senioren informieren sich über das Betreuungsgesetz


Christine Teiting vom Betreuungsverein berät am 15. Oktober, 10 Uhr, mit einem Vortrag im HGH

Informationen über das Betreuungsgesetz stehen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung für Senioren, die am Montag, 15. Oktober 2007, um 10 Uhr im Senioren-Treff, Heiligen-Geist-Hospital (HGH - Eingang Koberg 11), stattfindet. Den Fachvortrag hält Christine Teiting vom Betreuungsverein Lübeck.

Wie Lübecks Sozialsenator Senator Wolfgang Halbedel mitteilt, handelt es sich dabei um eine Veranstaltung im Rahmen der vom Fachbereich Wirtschaft und Soziales durchgeführten Vortragsreihe „Man lernt nie aus – Informationen für Seniorinnen und Senioren“.

Hintergrund: Das Betreuungsgesetz löste 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht ab. Statt Bevormundung und Verwaltung kranker oder behinderter Menschen stehen nun Selbstbestimmung und Interessensvertretung im Vordergrund. Unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine gesetzliche Betreuung durch das Amtsgericht? Wer wird Betreuer und was sind dessen Aufgaben? Welche Möglichkeiten gibt es durch private Vorsorge, eine gesetzliche Betreuung überflüssig zu machen? Diese und viele andere Fragen werden im Vortrag erörtert. Der Eintritt ist frei.

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