Der aktuelle Grenzwert der Badestellenverordnung beträgt 10 000 Bakterien in 100 Milliliter Wasser. Es wurden 11 000 Bakterien pro 100 Milliliter Wasser festgestellt.
Wegen dieser Grenzwertüberschreitung kann das Baden dort für Personen mit einer geschwächten körperlichen Abwehrkraft, mit einer primär schlechten Wundheilung und Kleinkinder bis zu drei Jahren nicht empfohlen werden. Für gesunde Menschen ist das Baden nach Ansicht des Umweltamtes jedoch völlig unbedenklich. Verstöße gegen das Badeverbot werden deshalb nicht geahndet. Das Baden erfolgt aber in jedem Fall auf eigene Gefahr.
Erst wenn der Grenzwert bei drei aufeinander folgenden Messungen nicht mehr überschritten wird, wird das Badeverbot wieder aufgehoben. Die Wasserproben für die Analysen werden an drei aufeinander folgenden Tagen, beginnend mit dem heutigen Montag, gezogen.
Mit einer Aufhebung des Badeverbotes kann frühestens am Sonnabend, 11. August gerechnet werden.
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