Pflegebedürftigkeit entwickelt sich schleichend bedingt durch den Alterungsprozess oder aber im Anschluss an einen Unfall oder einer anderen Krankheit.
Die Pflegeversicherung bietet zur Unterstützung eine Fülle von Leistungen. Diese Leistungen können jedoch erst dann abgerufen werden, wenn die Eingruppierung in eine Pflegestufe erfolgt ist. Ist bei der Pflegekasse ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung eingegangen, so steht ein Besuch eines Gutachters des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) an. In einem Gutachten wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung ermittelt. Ein wichtiger Termin!
Der Vortrag erläutert, nach welchen Kriterien der Hilfebedarf ermittelt wird und wie sich die Angehörigen beispielsweise durch das Führen eines Pflegetagebuchs auf den Begutachtungstermin vorbereiten können. Individuelle Fragen können im Anschluss an die Veranstaltung geklärt werden. Auch Leistungen der Pflegeversicherung können im Anschluss besprochen werden. +++