Alle bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen für häusliche Abwässer sind bis spätestens 31. Dezember 2015 durch eine optische Inspektion (zum Beispiel Kamerabefahrung) zu untersuchen.
Die europäische Norm DIN EN 12056 / 752 und 1610 und die „alte“ DIN 1986 und die Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 03.05.2000, § 8 Betriebssicherheit, bilden hierfür die Grundlage. Die DIN 12056 regelt, dass die Dichtheit von Grundstücksanlagen auf dem privaten Grundstück bis Ende des Jahres 2015 nachzuweisen ist. Diese DIN Normen sind wichtige technische Regelwerke für die Planung und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen für gewerbliche und häusliche Abwasser.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Wasser- und Grundwasserqualität in Lübeck zu erhalten und zu verbessern. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck werden in einem ersten Schritt bei bevorstehenden Baumaßnahmen die Grundstückseigentümer über die gesetzlichen Bestimmungen und über die Trennung in Schmutz- und Regenwasser informieren.
Die EBL prüfen zur Zeit, wie sie die Grundstückseigentümer mit spezifischen Dienstleistungen (zum Beispiel Kamerabefahrung) unterstützen können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die EBL keine Firma beauftragt haben, eine solche spezifische Dienstleistung im Namen von Grundstückseigentümern / Hausbesitzern vorzunehmen.
Die Grundstückseigentümer und Hausbesitzer sollten also keine vorschnellen Verträge an der Haustür oder am Telefon abschließen. Sie haben bis Ende des Jahres 2015 Zeit, diese Überprüfung von Fachfirmen durchführen zu lassen. Sollten weitere Fragen bestehen, können Bürger bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck anrufen. Die telefonische und persönliche Beratung erfolgt durch die Mitarbeiter der EBL.
Zu erreichen sind die Entsorgungsbetriebe Lübeck während der Servicezeiten montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 16 Uhr unter der Servicenummer 01803/68 00 70 (9 Ct. / Min. a. d. dt. Festnetz). +++