Die Pflicht zur Berufung des Naturschutzbeirates sowie die Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetz. Danach hat der Beirat die Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde in wichtigen Angelegenheiten zu unterstützen und fachlich zu beraten. Er kann Maßnahmen des Naturschutzes anregen und ist auf Verlangen anzuhören. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder üben ihre Beratungstätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus.
In den Beirat werden von der Naturschutzbehörde Personen berufen, die von den Naturschutzverbänden vorgeschlagen werden und im Naturschutz besonders fachkundig und erfahren sind. Der von den Beiratsmitgliedern nunmehr gewählte Beiratsvorsitzende ist zugleich Stadtbeauftragter für Naturschutz. Der Stadtbeauftragte soll – so das Landesnaturschutzgesetz – zwischen Naturschutzbehörde und Bürgerinnen und Bürgern vermitteln. Diese Funktion wird er nicht nur routinemäßig in städtischen Ausschüssen wahrnehmen. Er wird auch als unabhängiger „Ombudsmann“ für den Naturschutz werben und in der Öffentlichkeit für die Natur Partei ergreifen, wenn Aufgabenfelder der unteren Naturschutzbehörde betroffen sind. Er ist damit Ansprechpartner für alle Lübecker Bürgerinnen und Bürger.
Der Beirat selbst soll zwei- bis viermal pro Jahr tagen. Um möglichst schnell auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können und kosten- und zeitsparend zu arbeiten, werden die Mitglieder bei der Behandlung von Fachfragen untereinander und mit der Naturschutzbehörde überwiegend per E-Mail oder in Internetkonferenzen kommunizieren.
In den neuen Beirat wurden sieben Mitglieder berufen, von denen einige bereits seit vielen Jahren dem Gremium angehören
Umweltsenator Geißler bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement der alten und neuen Beiratsmitglieder und dankte den teilweise noch einmal anwesenden, ausscheidenden Mitgliedern Kirsten Tiedemann, Dr. Hans Welcker und Hans Heinrich Voigt für ihre langjährige Arbeit. +++