Doch bereits im August 1945 gab es erste Bemühungen, an die guten Erfahrungen vor dem Krieg mit der Öffentlichen Rechtsauskunftsstelle („ÖRA“) in Lübeck wieder anzuknüpfen. Durch Dr. Herrmann Link, eine auf diesem Gebiet bewährte Kraft, der bereits 40 Jahre zuvor, im Jahre 1905, die Öffentliche Rechtsauskunft in Lübeck ins Leben gerufen hatte, wurden die Vorbereitungen zur Wiedereröffnung betrieben.
Mit Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Beginn des vorherigen Jahrhunderts wurde deutlich, dass es einen Großteil der Bevölkerung gab, die nicht mit der Gesetzgebung vertraut und daher auf Gesetzeskundige, die Rechtsanwälte, angewiesen war. Die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes kostete aber auch schon damals Geld. Da jedoch ein Großteil der Bevölkerung weder juristische Kenntnisse hatte und auch nicht über die finanziellen Mittel verfügte, um einen Rechtsanwalt bezahlen zu können, bestand für sie die Gefahr, Rechtsansprüche zu verlieren. Die von der Gesetzgebung seiner Zeit beabsichtigte Festigung der finanziell Schwachen in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stellung war aber nicht erreicht, solange die Festigung der Rechtsstellung fehlte. Die Rechtsstellung musste durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Daher wurde 1905 die erste öffentliche Rechtsauskunftsstelle in Lübeck ins Leben gerufen.
1933 wurde die Tätigkeit der Öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Lübeck bis zu ihrer Wiedereröffnung am 1. April 1947 eingestellt.
Mit Beschluss vom 24. März 1947 rief dann der Senat der Hansestadt Lübeck mit Wirkung zum 1. April 1947 eine öffentliche Rechtsauskunftsstelle wieder ins Leben. Sie wurde der Sozialverwaltung angegliedert und diente der zum damaligen Zeitpunkt „minderbemittelten“ Bevölkerung. Es wurde Auskunft und Beratung in den Rechtsfragen des täglichen Lebens erteilt.
Auch heute noch, 60 Jahre später, berät die ÖRA Lübeck auf allen Rechtsgebieten. Mit Engagement widmen sich in Lübeck ansässige Rechtsanwälte ehrenamtlich der Beratung von Menschen, die sich selbst keinen Anwalt leisten können. Im Jahr 2006 nahmen 2622 Ratsuchende die Dienste der ÖRA Lübeck in Anspruch. Nicht nur Lübecker können sich an die ÖRA Lübeck wenden, auch Ratsuchenden aus den Nachbargemeinden steht die Rechtsberatung offen.
Die Räume der Öffentlichen Rechtsberatung Lübeck befinden sich im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2 - 6. Die Beratungen werden während der Servicezeiten durchgeführt: montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Senator Halbedel weist darauf hin, dass die Kosten auch heute noch für eine Rechtsberatung vergleichsweise gering sind: 12,50 Euro kostet es für Ratsuchende mit einem geringen Einkommen beziehungsweise 6,50 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von „Hilfe zum Lebensunterhalt“ sowie für Empfänger von Leistungen der „Grundsicherung nach dem SGB XII“, Empfänger von „Arbeitslosengeld (ALG) II nach dem SGB II“, Studenten und vergleichbaren Personen. +++