Auslöser für die gestiegene Nachfrage sei neben den steigenden Energiepreisen für Gas und Öl auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches Anfang des Jahres 2004 finanziell attraktive Einspeisevergütungen für Solarstrom festlegte. Wer seinen Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist, erhält vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Die Vergütung wird für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt.
Wie hoch die Vergütung ist, dafür ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidend. Bei Inbetriebnahme der Solarstromanlage im Jahr 2007 ergeben sich – je nach Größe der Solarstromanlage – derzeit die folgenden Einspeisevergütungen:
Gebäudeanlage 0 – 30 kWp | 49,20 Cent pro kWh |
Gebäudeanlage 30 – 100 kWp | 46,82 Cent pro kWh |
Gebäudeanlage über 100 kWp | 46,30 Cent pro kWh |
Fassadenbonus | 5,00 Cent pro kWh |
Freilandanlagen | 37,95 Cent pro kWh |
„Klimawandel und künftige Energieversorgung werden immer mehr zum Diskussionsthema“, sagt Senator Geißler. „Solarstromanlagen bleiben attraktiv und leisten für die künftige Energieversorgung einen wichtigen Beitrag. Je früher wir diese umweltfreundliche Technologie einsetzen, desto mehr sorgen wir für eine saubere Zukunft und für mehr Unabhängigkeit von politisch unsicheren Energieimporten.“
Die Hansestadt Lübeck nimmt seit Mai 2006 an SolarLokal teil – der Imagekampagne für mehr Strom aus Sonne in Kreisen, Städten und Gemeinden. Weitere aktuelle Informationen zu Solarstrom gibt es am SolarLokal-Infotelefon unter 01803 2000 3000 und auf der Internetseite www.solarlokal.de . Die bundesweite und kostenfreie SolarLokal-Dachbörse auf der Internetseite bietet die Möglichkeit, Dächer für die Solarstromnutzung zur Verfügung zu stellen oder nach geeigneten Dachflächen zu suchen. +++