Wahlscheinanträge können noch bis Freitag beantragt werden
Der Bereich Wahlen der Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass Wahlscheinanträge zur Durchführung der Briefwahl für die Bundestagswahl und für die Bürgermeisterstichwahl nur noch bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 16. September 2005,18 Uhr, beantragt werden können (§ 27 Abs.4 BWO, § 18 Abs. 5 GKWO).
Das Wahlbüro im Rathaus ist daher für die Erteilung von Wahlscheinen nur bis Freitag, 16. September 2005, 18 Uhr geöffnet.
Am Wahltage können bis 15 Uhr Wahlscheine bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht des betroffenen Wählers vorlegen. Für Auskünfte steht der Bereich Wahlen unter (0451) 122-40 40 zur Verfügung. +++