Falschparker am Markt: Regelmäßige Kontrollen wirken
Die Verkehrsüberwacher des Bereiches Verkehrsangelegenheiten verwarnen seit Montag, 8. August 2005, diejenigen Autofahrer, die auf der Fläche des früheren Stadthauses am Markt ihre Fahrzeuge abstellen. Die Kontrollen zeigen den erhofften Erfolg: Wie der Bereich Verkehrsangelegenheiten der Hansestadt Lübeck heute mitteilt, wurden am Montag rund 30 Fahrzeugführer verwarnt. Am heutigen Dienstag ist die Anzahl derjenigen, die trotz des Durchfahrtsverbots zu dieser Fläche am Markt fahren um dort ihre Autos abzustellen, bereits deutlich zurückgegangen. Bis zum frühen Nachmittag mussten nur noch zehn Autofahrer verwarnt werden.
Entgegen den Auffassungen einzelner verwarnter Autofahrer, wie sie heute in einer Lübecker Zeitung zu lesen waren, beinhaltet das Verkehrszeichen 250 (Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art) auch das Parken in dem gesamten Verkehrsbereich. Daher bedarf es keines Nachweises, wo der Verkehrsteilnehmer – verbotswidrig – eingefahren ist. Denn die Beschilderung an den Straßen Schüsselbuden, Alf- und Fischstraße ist eindeutig und lässt die Zufahrt zu dieser Fläche für den Individualverkehr nicht zu.
Grundsätzlich Zufahrt berechtigt sind Fahrzeuge des gewerblichen Lieferverkehrs. Die Anlieferung muss zügig erfolgen und beinhaltet nicht das stundenlange Parken eines Fahrzeuges. Da diese Fahrzeuge längere Zeit beobachtet werden, bevor eine Verwarnung erteilt wird, kann mit ziemlicher Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Zufahrts-Berechtigte verwarnt werden. Die Zufahrt berechtigten „Bewohner“ und „Bewohnerinnen“ sind darüber hinaus in den mobilen Datenerfassungsgeräten der Politessen abgespeichert und werden auch aus diesem Grund keine Verwarnung erhalten. +++